25.10.2011 - 5.4 Freie Schulen erhalten!
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsame Behandlung mit DS 11/SVV/0702
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 25.10.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
11/SVV/0677 Freie Schulen erhalten!
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Kraetzig geht auf den im Landtag eingebrachten Gesetzesentwurf ein und bringt zum Ausdruck, dass man hier gerade ein Missverständnis der Aufgaben von freien Schulen erlebe. Wenn dieses Gesetz beschlossen werde, passiere die Schädigung von bürgerschaftlichem Engagement. Die freien Schulen könnten reagieren, indem sie das Schulgeld in erheblicher Höhe anheben oder Lehrkräfte einsparen. Beides widerspräche jedoch dem Grundgesetz. Die Hoffbauer-Stiftung betreibe fünf Schulen in Potsdam. Dadurch werde die Stadt im Jahr um 1.761.444 entlastet. Außerdem werden über 1000 Schüler mit Förderbedarf an der Berufsschule Theodor Hoppe und der Oberlinschule beschult. Er bittet die Ausschussmitglieder, den vorliegenden Antrag zu unterstützen. Er verweist auf eine Homepage, auf der sich viele Gemeinden positioniert haben und sich gegen das Gesetzt aussprechen.
Frau Kruczek bringt den Antrag der Fraktion FDP ein.
Herr Weiberlenn erläutert, dass Schulen in freier Trägerschaft seit Beginn der Schulentwicklungsplanung Bestandteil des beschlossenen Schulentwicklungsplanes seien. Sie werden gleichberechtigt in den Broschüren und Verzeichnissen aufgenommen, wenn sie es wünschen. Man habe die freien Schulen immer offen behandelt und als Bereicherung der Bildungsangebote wahrgenommen. Der Fachbereich Bildung und Sport sei der Auffassung, dass die Schulen in freier Trägerschaft zum Potsdamer Schulnetz gehören und dort bleiben sollten. Zum FDP-Antrag gebe es folgende Anmerkungen: Man müsse auch die Schlüsselzuweisungen des Landes berücksichtigen. Die Schüler auf öffentliche Schulen zu verteilen, wie in Punkt 4 vorgeschlagen, sei nicht praktikabel. Die in Punkt 3 geforderte Schätzung der Kosteneinsparung des Landes für pädagogisches Personal sei nicht möglich. Insofern bittet er die Punkte 2 bis 4 zu überdenken, da die Antworten durch den Fachbereich Bildung und Sport nicht lieferbar sind.
Herr Schröder lässt beide Anträge nacheinander abstimmen.
Frau Bankwitz und Frau Heigl haben die Abstimmung zur DS 11/SVV/0677 verpasst.