26.10.2011 - 10.4 Nutzung Brauhausberg / Freizeitbad

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Bankwitz bringt die Vorlage ein und betont, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollen, bevor nicht die grundlegenden Entscheidungen getroffen seien. Dem schließt sich Herr Teuteberg an und bitte darum, folgende Ergänzung in der zweiten Zeile aufzunehmen:

 

… Unternehmen bis zu einer grundsätzlichen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Herr Exner weist darauf hin, dass davon jedoch die notwendigen Schritte zur Vorbereitung einer Entscheidungsfindung ausgeschlossen sein müssen, was die Antragstellerin bestätigt.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass weder die Stadt noch die städtischen Unternehmen bis zu einer grundsätzlichen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung r das Areal Brauhausberg und Freizeitbad Aufträge vergeben oder Tätigkeiten auslösen:

-          hinsichtlich der Gestaltung

-          der wirtschaftliche Verwertung

Grundstücksverkäufe oder Verträge ähnlicher Art.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.