11.10.2011 - 3.2.3 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage im Zusammenhang mit der Vorlage zu TOP 3.2.2. ein und erläutert die Zielrichtung, im Zusammenhang der Gesamtentwicklung hier mehr Spielräume für eine Entwicklung in Richtung Wohnungsbau zu eröffnen.

 

Frau Hüneke verweist auf die Auseinandersetzungen um die Höhe des Baukörpers östlich des Kreisverkehrs und erneuert ihre Forderung, dass diese deutlich reduziert werden müsste.

 

Herr Goetzmann erinnert daran, dass die Verteilung der Baumassen im Zuge der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes intensiv diskutiert und entschieden worden ist. Der Grundstückseigentümer hätte die Möglichkeit, bei einer Reduzierung der baulichen Nutzungsmaße einen Planungsschaden geltend zu machen.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straß, Teilbereich Friedrich-List-Straße, ist gemäß § 2 Abs. BauGB i.V.m. § 13a BauGB in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Das Änderungsverfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2).

 

3.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher auch voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:     6

Ablehnung:        1

Stimmenthaltung:   1

 

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Anlagen zur Vorlage