11.10.2011 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 41 "Medienstadt Babelsberg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein und erläutert, dass mit Blick auf die weitestgehende Unstreitigkeit des Planentwurfes die Baurechte auf der Grundlage der Planreife teilweise bereits umgesetzt (KiTa) bzw. mit Genehmigungen versehen (Wohnungsbauvorhaben) sind.

 

Nachfragen im Hinblick auf Ausweitungen des Filmparks und die Einziehung der beantwortet er mit Verweis auf die bereits rechtsverbindliche 3. Änderung des Bebauungsplans.

 

Herr Jäkel betont seine Ablehnung der Vorlage, weil die Änderung des Bebauungsplanes die Freihaltung einer Straßenbahntrasse unmöglich mache.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.                  Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich An der Sandscholle entsprechend Anlage 1 entschieden.

 

2.                  Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich An der Sandscholle wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen ( Anlage 2), die dazugehörige Begründung wird gebilligt ( Anlage 3 ).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  4

Ablehnung:     1

Stimmenthaltung: 3

 

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Anlagen zur Vorlage