19.10.2011 - 4.9 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungsi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Der Oberbürgermeister, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 19.10.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- Beschluss:
- vertagt
Herr Schweers stellt die neue Richtlinie vor.
Herr Dr. Wegewitzweist auf den Widerstand der Träger hin und fragt nach dem Mehraufwand einer Individualfinanzierung.
Herrn Schweers ist nichts Rechtswidriges über die Richtlinie bekannt. Er gibt Auskunft, dass ca. 8-9 % der Träger eine Individualfinanzierung fordern und das als Indikator gesehen wird, um weiteren Handlungsbedarf festzustellen und auch als Vergleich dient. Das Ergebnis einer Individualfinanzierung bleibe dabei meist neutral.
Herr Kühn möchte auf Grund des bekannten Konflikts nicht abstimmen und die alte Richtlinie ein weiteres Jahr beibehalten. Zudem sollte man die Qualitätsparameter wieder mit in die Richtlinie aufnehmen.
Herr Dr. Wegewitz fragt nach der Auswirkung, den Antrag bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.
Herr Schweers erläutert kurz, dass ein Inkrafttreten zum 01.01.2012 trotzdem noch zu schaffen sei.
Herr Stab fragt nach der Minderung der Reinigungskostenpauschale und möchte die Personalfinanzierung erläutert haben.
Herr Schweers erklärt die Minderung der Reinigungskostenpauschale und dass dies das Ergebnis einer Auswertung ist und erläutert kurz die Personalfinanzierung.
Herr Schultheiß betont die Familienfreundlichkeit der Stadt und ob Juristen an der Richtlinie mitwirken.
Herr Schweers bejaht dies, da der SB 16 (Recht) mit an der Richtlinie arbeitet.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungsicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie-KitaFR) einschließlich der Anlage Kennziffern und Erläuterungen tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.
2. Gleichzeit tritt die KitaFR vom 20.12.2005 (Drucksache 05/SVV/0755) einschließlich der Anlage außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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