06.03.2002 - 6.9 Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholz, DS 0...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung erfolgt durch den Stadtverordneten Lehmann namens der Fraktion CDU mit folgender Ergänzung des Beschlusstextes:

 

Für die Phase der gemeinsamen Zusammenarbeit ist eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der Bürgerinitiative zu bilden.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist im Mai über die Bildung der Arbeitsgruppe und im Juni 2002 über den Fortgang der Zusammenarbeit Bericht zu erstatten.

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstr. (DS 01/SVV/08269) zu überarbeiten. Dabei sind die im Forderungskatalog der Bürgerinitiative "Kulturlandschaft Bornstedt" vom 21.02.2002 enthaltenen Änderungen zu berücksichtigen. Für die Phase der Umplanung ist eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der Bürgerinitiative zu bilden. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist im April über die Bildung der Arbeitsgruppe und im Juni 2002 über den Fortgang der Zusammenarbeit Bericht zu erstatten.

 

 

Anträge zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Mühlberg, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Der Stadtverordnete Hugler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0119 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlusstext:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aus der Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholz (DS 01/SVV/0826) zu entwickelnde Fortschreibung des B-Plans 34 in enger Absprache mit den Bewohnern des Plangebietes und den an einer baulichen Entwicklung Interessierten zu gestalten.

 

Dabei sind insbesondere Aussagen zu treffen, wie:

 

-     die sinnvolle verkehrliche Anbindung an das öffentliche Straßennetz und

-     eine der Umgebung angepasste bauliche Dichte

 

erreicht werden kann.