02.11.2011 - 5.8 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", T...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Ergänzungen des Beschlusstextes zugestimmt:

 

3.               Die öffentlichen Grünflächen sollen als solche erhalten bleiben. Es ist zu prüfen, ob die Fahrradstation in den Bahnhofskomplex integriert werden kann.

 

4.              Im Erdgeschoss sollen Nutzungen von öffentlicher Wirksamkeit integriert werden.

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Herr Klipp gibt bezüglich der Integration der Fahrradstation  in den Bahnhofskomplex zu Protokoll, dass die Verwaltung mit Priorität die Ansiedlung der Fahrradstation im Bahnhof-Center „angehe“.

Da die Stadt keine Eigentümerin sei, bittet er darum, die Gespräche mit dem Center-Management abzuwarten; die Stadtverordnetenversammlung werde über das Ergebnis der Verhandlungen kurzfristig informiert.

 

Mit dieser Zusicherung von Herrn Klipp wird der Punkt 3. der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen (die Ergänzung wurde von der  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt) zurückgezogen.

 

Abstimmung:

Die Ergänzung des  Beschlusstextes um einen Punkt - Integration von Nutzungen von öffentlicher Wirksamkeit im Erdgeschoss - wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straß, Teilbereich An den Nuthewiesen, ist gemäß § 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Das Änderungsverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2).

 

3.              Im Erdgeschoss sollen Nutzungen von öffentlicher Wirksamkeit integriert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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