06.03.2002 - 6.16 Straßenreinigungsgebühren RK 1

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Zur o. g. DS wurde den Stadtverordneten ein Änderungs-/Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS, ausgereicht, der folgenden Wortlaut hat:

 

Der Beschlusstext ist nach dem letzten Satz wie folgt zu ergänzen:

..., indem insbesondere geprüft werden sollte, ob das in folgender Weise geschehen kann:

 

-   Einführung von weiteren Gebührenmaßstäben, die die unterschiedliche verkehrliche und wirtschaftliche Inanspruchnahme von Straßenraum berücksichtigen (Gewerbebetrieb, Tourismus, Durchgangsverkehr),

 

-   degressive Staffelung der Gebühren für die Anzahl der Reinigungen,

 

-            Beschränkung des städtischen Zuschusses auf die Straßenbereiche, deren Inanspruchnahme – überwiegend nicht durch die Anwohner – erfolgt.

 

Die Begründung der DS 02/SVV/0135 erfolgt durch den Stadtverordneten Cornelius, der  namens der Fraktion CDU den o. g. Änderungsantrag übernimmt und diesen sowie die o. g. DS in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz sowie in den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden überweist.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schöder, Fraktion PDS, beantragt:

 

Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

 

Der Stadtverordnete Krause, Fraktion PDS, empfiehlt die Beratung im o. g. Ausschuss nach der Behandlung im RSOU- und Eingabenausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0135 mit dem Änderungsantrag des Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS, ebenfalls in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften wird

 

mit 21 Ja-Stimmen angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Beschlusstext:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Regelung zum Ausgleich des durch die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren auf das achtfache in der Reinigungsklasse 1 entstandene soziale Ungleichgewicht  herbeizuführen.

 

 

 

 

 

 

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