02.11.2011 - 5.9 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straß, Teilbereich Friedrich-List-Straße, ist gemäß § 2 Abs. BauGB i.V.m. § 13a BauGB in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Das Änderungsverfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2).

 

3.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher auch voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen