02.11.2011 - 3.12 Ausschluss von Geheimhaltungsklauseln II
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 02.11.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Namens der Fraktion Die Andere wird die Vorlage vom Stadtverordneten Rose eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 11/SVV/0674 in den Hauptausschuss wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung und die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien und Organen städtischer Betriebe werden angewiesen, sicherzustellen, dass keine Verträge geschlossen werden, die eine Geheimhaltungspflicht gegenüber den Stadtverordneten enthalten oder begründen. In dringenden Einzelfällen kann die Stadtverordnetenversammlung im Einzelfall entscheiden, dass eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann.