08.11.2011 - 3.7 Bebauungsplan Nr. 34-2 "Katharinenholzstraße / ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Pfrogner erklärt sich gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf in Verbindung mit den §§ 22 und 32 BbgKVerf als sachkundiger Einwohner für befangen und wird an der Beratung dieser DS nicht teilnehmen.

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Auf Frau Hünekes Frage nach der Abstimmung mit den Denkmalbehörden, berichtet Frau Holtkamp, dass diese ausführlich erfolgt sei und Einigkeit über das Bauvorhaben besteht.

 

 

Herr Wiggert äußert Bedenken zur Notausfahrt/Rettungszufahrt und wirbt daher für die Schließung dieser Möglichkeit und empfiehlt den Einbau eines Wendehammers in dieser Straße.

 

 

Frau Holtkamp stellt dar, dass es für Rettung und Notsituationen sinnvoll und notwendig ist, diese Notzufahrt zur Potsdamer Straße zu haben. Andernfalls wäre das Wohngebiet bei einer Sperrung der einzigen Zufahrtsstraße abgeschnitten.

 

 

Die Vorlage wird unverändert zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der

Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraß ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 2).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

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Anlagen zur Vorlage