30.11.2011 - 19 WagenHausBurg Hermannswerder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE Ea Fraktion SPD
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr. Müller bringt den Antrag ein. Anschließend erläutert Herr Dr. Wegewitz den Änderungsantrag der Fraktion SPD mit folgendem Wortlaut:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis April 2012 entweder mit den Bewohnern der Wagenhausburg den weiteren Verbleib auf eine auch über fünf Jahre hinausgehende tragfähige vertragliche Grundlage zu stellen oder aber bis zu diesem Zeitpunkt die Verwertungsinteressen der Stadt für das Areal auf Hermannswerder nachvollziehbar zu spezifizieren und gleichzeitig mit den Bewohnern ernsthaft über vertretbare Alternativstandorte zu verhandeln.
Dabei ist ins Verhältnis zu setzen, wie viele Personen derzeit dort wohnen und wie viele Personen bei einer Veräußerung für Wohnungsbau auf der gleichen Fläche voraussichtlich wohnen werden.
Im Weiteren wird die Anmerkung von Frau Dr. Müller, in der 3. Zeile die Worte oder aber durch ein und zu ersetzen, diskutiert. Dies begründe sich darin, dass beide Aspekte bisher gegenübergestellt wurden, aber zusammengehören. Herr Dr. Wegewitz spricht sich gegen diese Änderung aus, weil sonst ein Grundstück mit einem nicht unerheblichen Wert gebunden werde. Herr Schüler merkt an, dass aber beide Szenarien klar sein müssen, um eine Entscheidung treffen zu können.
Dr. Scharfenberg übernimmt den Änderungsantrag der Fraktion SPD unter der Maßgabe, dass die Stadtverordnetenversammlung bzw. der Hauptausschuss die daraus resultierende Entscheidung treffen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis April 2012 entweder mit den Bewohnern der Wagenhausburg den weiteren Verbleib auf eine auch über fünf Jahre hinausgehende tragfähige vertragliche Grundlage zu stellen oder aber bis zu diesem Zeitpunkt die Verwertungsinteressen der Stadt für das Areal auf Hermannswerder nachvollziehbar zu spezifizieren und gleichzeitig mit den Bewohnern ernsthaft über vertretbare Alternativstandorte zu verhandeln.
Dabei ist ins Verhältnis zu setzen, wie viele Personen derzeit dort wohnen und wie viele Personen bei einer Veräußerung für Wohnungsbau auf der gleichen Fläche voraussichtlich wohnen werden.