30.11.2011 - 14 Handlungskatalog für Aufsichtsratsmitglieder

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag ein. Herr Exner verweist auf einen mitgebrachten Handlungskatalog, der seit Dezember 2010 allen Fraktionen vorliege – auch digital. Außerdem gebe es den Ehrenkodex und es sei im Mai 2011 eine Folgeveranstaltung organisiert worden. Ein Aufsichtsratsmitglied müsse sich bei aller Unterstützung selbst seiner Rechte und Pflichten bewusst sein. Darauf Bezug nehmend betont Herr Dr. Scharfenberg, dass das geläufig sei und die Reaktion von Herrn Exner dem Anliegen nicht angemessen. Noch vor wenigen Monaten sollten Aufsichtsratsmitglieder bezüglich dieses Anliegens aktiviert werden. Ziel des Antrags sei, dass Aufsichtsratsmitglieder sicherer auftreten und mehr tun als bisher.

 

Herr Schüler betont, dass auch er es für sinnvoll halte, Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig und bei signifikanten Änderungen zu informieren. Ebenso wie über Rechte, Pflichten und auch Grenzen – und das möglichst aktuell. Aber auch hier verweist er auf die Aktivitäten der Transparenzkommission.

Herr Heuer spricht sich dafür aus, dem Antrag zuzustimmen, denn es gebe einen unterschiedlichen Kenntnisstand darüber, was Aufsichtsratsmitglieder dürfen und nicht dürfen.

 

Im Ergebnis der Diskussion fasst der Oberbürgermeister zusammen, dass es einmal darum gehe, die unterschiedlichen Informationsmaterialien zusammenzu- tragen, zu ergänzen und auszureichen, einschließlich der Ergebnisse der Transparenzkommission zu diesem Thema. Wenn in diesem Paket etwas fehle, bitte er um eine entsprechende Information. Trotzdem habe jedes Mitglied eines Aufsichtsrates die Verantwortung, sich regelmäßig zu informieren, entweder über das Beteiligungsmanagement oder das Unternehmen selbst. Sollte es diesbezüglichen Bedarf geben, solle dies angezeigt werden.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2012 einen Vorschlag für einen Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung vorzulegen. Dieser Katalog soll insbesondere darauf gerichtet sein, mehr Transparenz zu erreichen, indem den Aufsichtsratsmitgliedern, ausgehend von ihren Rechten und Pflichten, mehr Sicherheit im Umgang mit der Verschwiegenheitspflicht gegeben wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            15

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                1

 

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