30.11.2011 - 6.1 Erweiterung Aufsichtsräte

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Rose bringt den Antrag ein, der nach seiner Meinung auf einer Linie mit der Transparenzkommission liege. Damit könne dem Problem der mangelnden Informations- und Kontrollrechte der Stadtverordneten begegnet werden. Das Argument der mangelnden Effektivität großer Gremien sei nach seiner Auffassung ein arbeitsorganisatorisches Problem, was auch für 18 Mitglieder eines Aufsichtsrates lösbar sein müsse.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er das Anliegen ausdrücklich unterstütze und dieser Antrag der bisher dazu geführten Diskussion folge. Auch er meine, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht gegeben sei, da die Fraktionen die Möglichkeit haben, eine Person ihres Vertrauens in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Frage sei, wie gesichert werde, dass möglichst alle Fraktionen in den Aufsichtsräten vertreten seien.

 

Herr Exner verweist in seinen Ausführungen auf die unterschiedlichen Konditionen in den einzelnen Aufsichtsräten, die zum Teil private Beteiligungen hätten, Experten oder auch Arbeitnehmervertreter. Am Beispiel des Klinikums stellt er dar, dass der Aufsichtsrat 24 Mitglieder haben müsse, um die Verhältnisse zu sichern und empfiehlt, jedes Unternehmen einzeln zu betrachten.

 

Frau Dr. Müller äert ihr Unverständnis über die selektive Behandlung von Tagesordnungspunkten und betont, dass man entweder die Arbeit der Transparenzkommission ernst nehme, was dann aber für alle Aufsichtsräte gelte oder eben nicht. Die Frage sei, was passiere, wenn dieser Antrag als „Grundsatzbeschluss“ angenommen werde –r sie sei das Vorgehen inkonsequent und nicht nachvollziehbar.

Herr Heuer führt aus, dass für die EWP ein neuer Aufsichtsrat gewollt gewesen sei; mit der beschlossenen Änderung der Tagesordnung und der Zurückstellung der Punkte 6.3 und 6.4 darüber aber nun nicht beraten werden könne. Er meine, die Antragsteller hätten sich scheinbar nicht mit den Folgen des vorliegenden Antrags beschäftigt, denn Herr Exner habe am Beispiel des Klinikums dargestellt, dass ein Aufsichtsrat so nicht arbeitsfähig sei. Außerdem habe die Transparenzkommission erklärt, zur Größe der Aufsichtsräte keinen Vorschlag machen zu wollen und in der letzten Hauptausschusssitzung sei man sich darüber einig gewesen, eine schnelle Lösung finden zu wollen.

 

Herr Rose entgegnet, dass sich die Fraktion auf die 6 wichtigsten Beteiligungen konzentriert habe und es um einen Grundsatzbeschluss gehe, bevor man zu Einzelheiten komme.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er es als nicht unmöglich ansehe, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Es sei erforderlich, sich eine Gesamtübersicht zu verschaffen mit dem Ziel, möglichst alle Fraktionen einzubeziehen und einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Für die EWP werde die Fraktion DIE LINKE z. B. beantragen, einen Belegschaftsvertreter mit aufzunehmen. Deshalb plädiere er für eine differenzierte Gesamtbetrachtung, was auch eine Einigung mit den Mitgesellschaftern mit einbeziehe. Den Antrag solle man zum Anlass nehmen, die Verwaltung aufzufordern, einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten, die Empfehlungen der Transparenzkommission mit aufzunehmen und dann insgesamt zu diskutieren. Er meine, die Zeit der „schmalen“ Aufsichtsräte sei vorbei.

 

Herr Dr. Wegewitz führt aus, dass die Transparenzkommission deshalb keine Empfehlung zur Größe der Aufsichtsräte geben werde, weil dies keinen Einfluss auf die Qualität habe. Experten gehen von einer Maximalgröße von 7 – 9 aus, empirische Untersuchungen sagen bis 12 Mitglieder. Außerdem halte er es für einen Irrtum, dass Stadtverordnete über diesen Weg an mehr Informationen kommen würden, denn die Aufsichtsratsmitglieder seien einzig dem Unternehmen verpflichtet.

 

Im Weiteren werden die Fragen der Ämterhäufung bei kleinen Fraktionen, die Zurückstellung des Antrags und  eine Auflistung der Verwaltung, welche Größen der Aufsichtsräte mit welchen Konsequenzen verbunden seien, diskutiert. Herr Heuer plädiert für eine sofortige Abstimmung, da dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag seit dem 30. Mai 2011 vorliege, so dass ausreichend Zeit gewesen sei, sich mit dem Anliegen zu beschäftigen – alles andere sei eine Verzögerung der Prozesse.

 

Im Ergebnis wird der Antrag von Herrn Heuer auf sofortige Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung angenommen.

Anschließend stellt der Oberbürgermeister den Antrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:

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Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Neubildung der Aufsichtsräte folgender städtischer Betriebe und die Erweiterung der Aufsichtsräte auf 18 Mitglieder aus:

 

- Pro Potsdam GmbH

- GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam GmbH

- Energie und Wasser Potsdam GmbH

- Klinikum „Ernst von Bergmann“ GmbH

- Stadtwerke Potsdam GmbH

- Verkehrsbetrieb in Potsdam GmbH

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig die rechtlichen Voraussetzungen für die Neubildung der Aufsichtsräte zu prüfen. Die Neubildung ist soweit wie möglich und so schnell wie möglich der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Über den Sachstand ist der Hauptausschuss im Juli 2011 zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                                            1

Ablehnung:                                          10

Stimmenthaltung:                              5

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage