30.11.2011 - 13 Ausschluss von Geheimhaltungsklauseln II
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Rose bringt den Antrag ein, der u. a. die Kontrollrechte der Stadtverordneten stärken solle. Die Nachfrage von Herrn Schüler, ob sich das generell auf alle Gegenstände beziehe oder nur die Geheimhaltung für Stadtverordnete gemeint sei, beantwortet Herrn Rose es gehe um die Geheimhaltung für Stadtverordnete. Auf die Nachfrage von Herrn Heuer, ob es solche Verträge bereits gebe und welcher Art diese seien, antwortet Herr Exner. Es gebe Sparten und Branchen, wo auf die Geheimhaltung großen Wert gelegt werde, wie z. B. bei Künstlern und deren Gagen. Würde das im Vertrag anders geregelt sein, werde es wohl zu keinem Vertragsabschluss kommen. Herr Heuer merkt an, dass es auch um den Schutz Dritter gehe.
Herr Dr. Scharfenberg zeigt sich verwundert über die Diskussion, denn es habe auch schon einen Antrag der Fraktion SPD zur Änderung des Aktiengesetztes gegeben und der uneingeschränkten Auskunft für Stadtverordnete. Der Antrag sage, die Klausel solle die Ausnahme sein und mit einer entsprechenden Begründung in den Vertrag aufgenommen werden. Vieles, was in den Unternehmen laufe, werde nicht 1:1 an die Stadtverordneten weitergegeben und könne auch nicht weitergegeben werden.
Herr Schüler verweist in seinen Ausführungen auf die Arbeit der Transparenzkommission, die sich seit geraumer Zeit um dieses Anliegen bemühe. Der Antrag sage etwas anderes und wolle etwas anderes deshalb sollte dem Ergebnis der Transparenzkommission nicht vorgegriffen werden.
Anschließend wird der Antrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:
Der Oberbürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung und die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien und Organen städtischer Betriebe werden angewiesen, sicherzustellen, dass keine Verträge geschlossen werden, die eine Geheimhaltungspflicht gegenüber den Stadtverordneten enthalten oder begründen. In dringenden Einzelfällen kann die Stadtverordnetenversammlung im Einzelfall entscheiden, dass eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann.