30.11.2011 - 16 Persönliche Verantwortlichkeit Bertiniweg

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag ein und betont, dass das Anliegen durch die Urteile der Gerichte sowie die Stellungnahme der Kommunalaufsicht bekräftigt werde.

Anschließend erläutert Herr Exner das Verfahren, die Vorgänge sowie die Bewertung der Verwaltung des auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung veräerten Grundstücks. Auf Grund der öffentlichen Berichterstattungen habe die Kommunalaufsicht eine Berichterstattung angefordert und im Ergebnis dieser mitgeteilt, dass das Grundstücksgeschäft genehmigungsbedürftig sei, da die formellen Voraussetzungen einer Genehmigungsfreistellung nicht mehr gelten. Im Weiteren habe sie mitgeteilt, dass das Grundstücksgeschäft genehmigungsfähig sei, verbunden mit dem Hinweis, den Vertrag anders zu gestalten. Er erläutert diesen Hinweis und die daraus resultierenden Konsequenzen.

Frau Krusemark schließt daran an, dass nunmehr der Weg für Verhandlungen wieder offen sei und sie deshalb weitere Ausführungen nur im nicht öffentlichen Teil machen könne.

 

In der sich anschließenden Diskussion betont Frau Bankwitz Bezug nehmend auf die Äerungen von Herrn Exner, dass die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage der Verwaltung mit deren Vorschlägen und deren Begründung beschlossen habe.

Herr Dr. Scharfenberg sieht in dieser Angelegenheit einen unhaltbaren Vorgang, der sich nicht wiederholen dürfe und kritisiert, dass die Stadt das Bemühen der Eigenheimbesitzer, Rechtssicherheit zu erlangen, nicht unterstützt habe. Die Aufmerksamkeit für das Anliegen, ein Vorkaufsrecht einzuräumen, sei aus den Reihen der Stadtverordneten gekommen und erst dann in die Beschlussfassung eingeflossen. Die öffentliche Hand sei ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden und deshalb fordere er, jetzt den Weg der Einigung zu gehen. Im Weiteren bittet er, das Schreiben der Kommunalaufsicht den Fraktionen zur Kenntnis zu geben und betont, dass sich der Antrag darauf beziehe, die persönliche Verantwortung zu klären. Ebenso sei zu klären, wie solche Prozesse laufen, denn dieses Vorgehen dürfe sich nicht wiederholen.

Der Oberbürgermeister informiert darüber, dass das Rechnungsprüfungsamt bereits beauftragt worden sei, den Sachverhalt nachzuprüfen und die Verantwortung zu klären. Dies sei noch nicht ganz abgeschlossen, werde aber in der morgigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.

 

Herr Schüler betont in seinen Ausführungen, dass er die Auslegungen des Schuldrechtsanpassungsgesetztes und des Investitionsvorranggesetzes im Zusammenhang mit dieser Grundstücksveräerung nicht verstehe; außerdem stelle er die Auffassung der Kommunalaufsicht, der Vertrag sei schwebend unwirksam, in Frage. Zu klären sei auch, was mit dem Vertrauensschutz des Erwerbers sei, der Teile des Grundstücks ja schon weiterverkauft habe. Viele Fragen seien offen, die geklärt und beantwortet werden wollen.

 

Herr Schröder merkt kritisch an, dass dieses Vorgehen kein Einzelfall sei, wie die Stadt mit ihren Bürgern umgehe, weshalb er diesen Sachverhalt politisch geklärt wissen wolle.

Auf die Ausführungen von Herrn Exner zur Preisbildung und Akzeptanz  der Kommunalaufsicht zum Verkehrswertgutachten verweist Herr Schröder darauf, dass die Landeshauptstadt im Januar bereits mit der Erschließung begonnen und es sich damit nicht mehr um Rohbauland gehandelt habe. Dementsprechend hätte es einer Information und Überarbeitung der Beschlussvorlage bedurft. Er wolle wissen, warum die Verwaltung dieser Informationspflicht nicht nachgekommen sei.

Genau diese Details, so Herr Exner, werden nochmals geprüft und im Rechnungsprüfungsamt am morgigen Tag durchgegangen. Er habe selbst großes Interesse daran, sich dies genauer „anzugucken“.

 

Herr Schröter betont, dass nach Aktenlage festzustellen sei, dass das Vorkaufsrecht im Zuge der Verhandlungen mit dem Erwerber sozusagen „verschwunden“ sei. Frau Bankwitz schließt sich dem an und fragt, warum die Stadt nicht selbst den Gewinn abgeschöpft habe. Sie merkt im Weiteren kritisch an, dass den Eigenheimbesitzern eine zweckentfremdete Nutzung vorgeworfen worden sei, denn sie hätten die Grundstücke nur als Gärten angemietet. Die Nutzer hätten aber eine Baugenehmigung der Stadt erhalten, so dass ein „Betrugsvorwurf“ nicht haltbar sei.

 

Da Herr Heuer im Zuge der Diskussion mehrfach auf seine diesbezügliche Akteneinsicht angesprochen wurde, führt dieser aus, dass er sich nicht in der Pflicht sehe, die Ergebnisse der Diskussion mit denen seiner Akteneinsicht zu verknüpfen und nach „wahr oder falsch zu sortieren“. Die Vorgänge müssen bis zum Ende geprüft werden.

 

Nach einem weiteren Meinungsaustausch zu den veranschlagten Grundstückspreisen, der Umsetzung der im Beschluss 10/SVV/0902 enthaltenen Klausel zum Vorkaufsrecht und glichen Entschädigungszahlungen an die Käufer, fordert Herr Dr. Scharfenberg die Abstimmung des Antrags, denn der Hauptausschuss stehe schon deshalb in der Pflicht, weil die Beschlussvorlage in diesem behandelt worden sei.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2012  nach einer entsprechenden Untersuchung mitzuteilen, wer dafür verantwortlich ist, dass den Besitzern der Eigenheime im B-Plan-Gebiet Bertiniweg trotz entsprechender Kaufanträge kein Vorkaufsrecht gewährt worden ist.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            15

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                1