06.03.2002 - 6.42 Beschluss über die 16. Änderung des Flächennutz...

Beschluss:
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Die Begründung erfolgt durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Der Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, beantragt anschließend die Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0180 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen,  für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz sowie für Gesundheit und Soziales wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Beschlusstext:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und  die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan       Nr. 24 „Wohn- und Werkstätte für Behinderte, Kohlhasenbrücker Straße" zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend Anlage 1, 1a entschieden. 

 

2.      Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Ehemaliges Archiv Kohlhasenbrücker Straße" wird beschlossen (s. Anlage 2). 

 

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Wohn- und Werkstätte für Behinderte, Kohlhasenbrücker Straße" wird gemäß § 12 i. V. m. § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3). 

 

4.      Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Wohn- und Werkstätte für Behinderte, Kohlhasenbrücker Straße" wird zugestimmt (s. Anlage 4).