21.12.2011 - 15 Geschäfte von Aufsichtsratsmitgliedern mit den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schultheiß bringt den Antrag ein und begründet sein Auskunftsersuchen.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es in den städtischen Beteiligungen Insiderregelungen gebe, die auch ausgereicht werden könnten. Der Teilöffentlichkeit „Aufsichtsrat“ seien auch alle Fälle bekannt. Diese könnten zur Kenntnis gegeben werden.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, noch vor der Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern für städtische Gesellschaften dem Hauptausschuss – ggfls. im nicht-öffentlichen Teil - zu berichten, welche Stadtverordnete als Aufsichtsratsmitglieder für sich selbst, ihre Unternehmen oder für Angehörige in den vergangenen drei Jahren mit städtischen Gesellschaften oder deren Tochter- bzw. Enkelunternehmen Dienst- oder Werkverträge abgeschlossen haben.

 

Sofern das der Fall war, soll die Antwort auch die Frage umfassen, ob diese Geschäfte beim jeweiligen Aufsichtsrat offen gelegt und dort gemäß § 114 AktG genehmigt worden sind bzw. ob den Regeln der „Leitlinien guter Unternehmensführung“ der Landeshauptstadt Potsdam entsprochen wurde.

 

Außerdem wird der OB beauftragt zu berichten, ob und welche Aufsichtsratsmitglieder in den vergangenen drei Jahren Provisionszahlungen oder sonstige finanzielle Zuwendungen über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten haben.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen