12.12.2011 - 5.4 Straßenreinigungsgebührensatzung 2012
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Mo., 12.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Fortsetzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- vertagt
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Schüler schlägt vor, diese Vorlage bis zur 39. (außerordentlichen) Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2011 zurückzustellen.
Bezug nehmend auf die anschließende Aufforderung des Stadtverordneten Heuer, Fraktion SPD, dass die Verwaltung bis dahin eine entsprechende Kalkulation vorbereiten solle, erwidert der Oberbürgermeister Herr Jakobs, dass der am 07. Dezember 2011 gefasste Beschluss, betr.: Straßenreinigungssatzung 2012, DS 11/SVV/0680, von ihm beanstandet wurde und er sich nicht in der Pflicht sehe, eine Gebührensatzung auf der Grundlage eines rechtswidrigen Beschlusses vorzulegen.
Namens der Fraktion DIE LINKE bringt der Stadtverordnete Jäkel anschließend folgenden Änderungsantrag ein:
In § 2 Absatz (8) des Satzungsentwurfes der Straßenreinigungsgebührensatzung ist eine Reinigungsklasse RK 2/12 mit 1,69 für ausschließlich maschinelle Straßenreinigung einzuordnen.
Abstimmung:
Die Zurückstellung der DS 11/SVV/0681 einschließlich des o. g. Änderungsantrages zur Behandlung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2011 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei 4 Gegenstimmen
und 2 Stimmenthaltungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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