11.01.2012 - 4.8 Zeitweilige Errichtung einer LSA am Ausweichsta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Wolf erhält ihr Rederecht und schildert die Situation und die Notwendigkeit der zu errichtenden Ampelanlage. Es reiche auch eine Baustellenampel, welche bedarfsgesteuert arbeitet.

 

Herr Schultheiß, dem die Situation vor Ort bekannt ist, stimmt der Notwendigkeit zu und unterstützt diesen Antrag.

 

Herr Stab fragt nach den Kosten einer Ampelanlage und wie lange sie vor Ort benötigt werde.

 

Frau Wolf antwortet, dass ihr die Kosten nicht bekannt seien und die Ampelanlage für ca. 2-3 Jahre benötigt wird.

 

Herr Kaminski unterstützt den Antrag, möchte jedoch bis zur Behandlung in der SVV die Kosten beziffert bzw. zum Antrag ergänzt haben.

 

Herr Teuteberg möchte wissen ob es möglich wäre eine solche Ampel zu mieten oder ob man nicht eine im Lagerbestand hat? Unterstützt jedoch den Antrag voll.

 

Herr Heinzel schließt sich Herrn Teuteberg an und rügt kurz das Nichtausfüllen der finanziellen Auswirkungen im Antrag.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

An der Kreuzung Gutenberg-/Hebbelstr. ist für die Dauer der Nutzung des anliegenden Objektes als Ausweichstandort für die Eisenhartschule eine LSA einzurichten. In der Minimalvariante ist eine mobile bedarfsgesteuerte Ampel zur Fußngerquerung der Hebbelstr. auf der Seite der Schule (Nord) vorzusehen. Die Umsetzung soll in enger Abstimmung mit der Schule und den Elternvertretern erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1