07.02.2012 - 3.2 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung und alle Ortsbeiräte Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (ff)
- Datum:
- Di., 07.02.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) erinnert an die Frage von Herrn Heuer im Rahmen der 1. Lesung im SB-Ausschuss, was der FNP im Umgang mit der Waldfläche zur Folge hätte.
Wie den Ausschussmitgliedern bereits schriftlich mitgeteilt worden ist, erfolgte die Kontaktaufnahme mit der Forstbehörde und es erfolgte eine Anpassung in der Vorlage (sh. ausgereichte Austauschblätter).
Herr Goetzmann informiert nochmals zum Verfahren und verweist darauf, dass jede materiell inhaltliche Änderung einen neuen nach sich ziehenden Beteiligungsanspruch hat. Die Beteiligung an der öffentlichen Auslegungen kann nur durch diejenigen erfolgen, die von den aktuellen Veränderungen zur 4. öffentlichen Auslegung betroffen sind.
Herr Lehmann äußert, dass er der Vorlage, insbesondere zum Punkt 2, nicht zustimmen wird. Er kündigt an, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Veränderung hinsichtlich Kirchsteigfeld-Süd (Verlängerung der R.-Huch-Str. bis zur Trebbiner Str. westlich zur angedachten Straße Wald, östlich Verlängerung des Gewerbegebietes) zu beantragen.
Herr Goetzmann teilt mit, dass die Darstellung der angedachten Straßentrasse im FNP einen FNP-Widerspruch zur Folge hätte. Die Straße findet in der Darstellung nicht statt, da es sich um keine Hauptstraße handelt.
Frau Hüneke äußert verschiedene Fragen
- Umgang mit den Splitterflächen im Landschaftsschutzgebiet Abwägung 1.5, S. 6.
Herr Goetzmann informiert, dass man davon ausgehen könne, dass diese Flächen für die Dauer des FNP bleiben. Veränderungen hätten voraussichtlich eine 5. öffentliche Auslegung zur Folge, weil im Moment die privaten Belange nicht absehbar sind.
- Abwägung 3.6.1 Lerchensteig weitere Ausweitung als Grünfläche
- Abwägung zum Babelsberger Park 3.9.1 und 3.9.2
Herr Goetzmann berichtet, dass es nicht um einen Bolzplatz geht, sondern um einen wettkampftauglichen Sportplatz. Dieser bedarf einer Baugenehmigung. Diese Darstellung ist ein Vorschlag, um den Bürgerhaushaltsvorschlag umsetzen zu können.
- Abwägung 3.10 Griebnitzsee und 3.11 Lazarettfläche bleibt die Grünflächenplanung unterhalb der Ebene des B-Planes möglich? Interesse Walderhalt Sicherung der noch vorhandenen Waldreste
Herr Goetzmann informiert, dass es von der rechtlichen Warte her gesehen, einen früheren Versuch gegeben hat, einen eigenständigen Grünordnungsplan zu erarbeiten. Dies hat sich jedoch nicht bewährt. Baurechtliche Ansprüche werden nur über den B-Plan geregelt oder über Regelungen in Städtebaulichen Verträgen. Bsp. hier die Hoffbauerstiftung Hermannswerder (Beratung des Städtebaulichen Vertrages und ggf. Begleitung durch einen einfachen B-Plan).
- Abwägung zum Telegrafenberg 3.14.1
Herr Goetzmann berichtet, dass die Ausweisung jetzt wieder als Waldfläche erfolgt
Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Änderungen des Flächennutzungsplan-Entwurfes nach der erneuten öffentlichen Auslegung (Stand: 09.02.2011) werden beschlossen (s. Anlage 1).
2. Die Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Flächennutzungsplan-Entwurf (Stand: 05.08.2010, sowie Stand: 09.02.2011) wird gebilligt (s. Anlage 2 ohne Teil B/Kirchsteigfeld- Süd).
3. Der parallel mit dem Flächennutzungsplan aufgestellte Landschaftsplan wird zur Kenntnis genommen. In weiteren Planungen und Verwaltungsverfahren sind die im Landschaftsplan für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
4. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Potsdam mit Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 4. Mal öffentlich ausgelegt (s. Anlage 3).
Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam mit Strategischer Umweltprüfung wird zum 4. Mal öffentlich ausgelegt (s. Anlage 4).
5. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten Teilen des Entwurfes abgegeben werden (s. Anlage 5).
Anlagen zur Vorlage
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