13.03.2012 - 3.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein. Er informiert, dass die Vorlage in den Ortsbeiräten behandelt worden ist und stellt die dort gestellten Änderungsanträge vor:

Durch den OBR Neu Fahrland ist beantragt worden, das B-Plan-Verfahren Nr. 5 „Insel Neu Fahrland“ in der Priorität 1 zu belassen, um das Verfahren möglichst abschließen zu können.

 

r die Verwaltung informiert Herr Goetzmann, dass der überwiegende Grundstückseigentümer sich in einem Insolvenzverfahren befindet und somit für die Stadt absehbar kein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Von daher schlägt die Verwaltung vor, das B-Plan-Verfahren Nr. 5 aus der Priorität 1 in die Priorität 2 I zurück zu stufen. Sie hat stattdessen vorgeschlagen, das Verfahren „Nordufer Insel“ zur Realisierung des Bürgerparks Neu Fahrland eigenständig prioritär fortzuführen.

 

Der OBR Groß-Glienicke hat beantragt, die B-Plannderung Nr. 7 „Ernst-Thälmann-Park“ und den B-Plan Nr. 22 „Am Weinberg“ von der Priorität 2  in die Priorität 3 zurück zu stufen.

Im Gegenzug sollte die B-Plannderung Nr. 7 „Schulgebäude Vereinssport“ von Priorität 3 in Priorität 2 eingestuft werden.

 

Herr Blaser informiert als Vertreter des Ortsbeirates Groß Glienicke, dass gleiches auch für den B-Plan Nr. 19 „ehem. Schießplatz“ befürwortet worden ist und begründet dieses.

 

 

Zum Prozedere erläutert Herr Goetzmann nochmals, dass eine her- bzw. Rückstufung jeweils nur im Tausch möglich ist. Dies bedeutet, für jedes Verfahren, welches höher gestuft werden soll, ist auf der anderen Seite eine Rückstufung erforderlich.

 

 

Herr Goetzmann berichtet über Kontakte der Wirtschaftsförderung. Im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Gewerbegebiet Trebbiner Str.“ soll es im Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung des früheren Forum-Geländes zur Zusammenlegung einer größeren Einheit kommen. Dies ist nur über die Schaffung von Baurechten möglich. Deshalb stellt die Verwaltung zur Diskussion, dieses B-Plan-Verfahren in die Priorität 1 hochzustufen.

 

 

Herr Goetzmann erinnert an die Diskussion zum Tierheimneubau im SAGO-Gelände und stellt deshalb zur Diskussion, das Verfahren Nr. 32 „Michendorfer Chaussee“, hier Anpassung Verständigung zu den Planungszielen, Neufassung der Begründung/Abwägung in die Priorität 1 hochzustufen, wenn das Vorhaben verfolgt werden soll.

 

 

Ebenso wird aus Sicht der Verwaltung eine Initiative erwartet, das B-Plan-Verfahren Nr. 37 „Potsdam-Center“, 2. Änderung in Priorität 1 aufzunehmen

 

 

Im Gegenzug zu den 3 vorgeschlagenen Höherstufungen müssten 3 andere Verfahren herabgestuft werden. Die Verwaltung schlägt nicht vor, das Verfahren 131 Kunersdorfer Str. aus der Priorität 1 zurückzustufen, da sonst keine weitere Planung in diesem Bereich möglich ist.

 

Statt dessen könne aus Sicht der Verwaltung das B-Plan-Verfahren Nr. 122 „Kleingärten Potsdam Nord“ zurückgestuft werden.

 

 

Nach weiterer Diskussion und Beantwortung von Nachfragen werden folgende Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt:

 

·         Anträge aus dem OBR Groß-Glienicke

B-Plan GG 7 Schulgebäude Vereinssport von Stufe 3 in Stufe 2 und

B-Plan GG 7 Ernst-Thälmann-Park von Stufe 2 in Stufe 3

sowie

B-Plan 19 ehem. Schießplatz Sportanlage von Priorität 3 in Priorität 2

B-Plan GG 22 Am Weinberg von Priorität 2 in Priorität 3

Abstimmung: 7/0/1

 

·         Antrag Herr Lehmann

VEP 25 Gewerbegebiet Trebbiner Str. soll in Priorität 2 bleiben (keine Höherstufung)

Abstimmung: 7/0/1

 

·         Hinweis Verwaltung

B-Plan 32 Michendorfer Chaussee, Anpassung Ziele Abwägung von Hochstufung von Priorität 2 in Priorität 1

Abstimmung: 7/1/0

 

·         Antrag von Herrn Jäkel: Das Planverfahren Nr. 131 Kunersdorfer Str./Am Brunnen soll aus Priorität 1 entfernt und in Priorität 3 eingeordnet werden.

Abstimmung: 5/3/0

 

·         GO-Antrag Jäkel: keine Änderung zum B-Plan-Verfahren 122 Kleingärten Babelsberg-Nord (d.h. Verbleib in Priorität 1)

Abstimmung: 7/1/1

 

 

Herr Goetzmann fasst zusammen, dass damit die Anzahl auf beiden Seiten gleich ist und somit die B-Pläne Neu Fahrland Nr. 5 sowie Nr. 37 B keine geänderte Einstufung erhalten.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt unter Berücksichtigung der hier votierten Änderungsanträge der Stadtverordnetenversammlung in geänderter Fassung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2012 bis 2013 gemäß der in Anlage 1 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Einschließlich folgender Änderungen in der Anlage 1:

 

B-Plan Nr. 32 Michendorfer Chausee - von Priorität 2 in Priorität 1

B-Plan Nr. 131 Kunersdorfer Str. – aus Priorität 1 in Priorität 3

 

B-Plan GG 7 Schulgebäude Vereinssport und GG 19 ehem. Schießplatz Sportanlage von Priorit 3 in Priorität 2;

im Tausch dafür B-Plan GG 7 E.-Thälmann-Park und GG 22 Am Weinberg von Priorität 2 in Priorität 3

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen