07.03.2012 - 5.15.2 Kontrolle kommunaler Immobilienverkäufe

Beschluss:
zurückgezogen
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Die Antragstellerin sieht das Anliegen des Antrags mit der DS 11/SVV/0889 als erledigt an, die Vorlage wird zurückgezogen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei Verkäufen kommunaler Immobilien, die bis zum Verkauf oder darüber hinaus von öffentlichen Einrichtungen oder freien Trägern mit gemeinnützigen Zwecken genutzt werden, sind die Kaufverträge der Stadtverordnetenversammlung vor Abschluss zur Genehmigung vorzulegen.