07.03.2012 - 5.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Zeppeli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Zeppelinstraße/Kastanienallee“ ist im Teilbereich des festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes WA 1 und des festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes WA 2 gemäß § 2 Abs.1  i. V. m. § 13 a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern, der Durchführungsvertrag ist entsprechend zu ändern (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Das in Anlage 2 dargestellte Konzept soll die planerische Ausgangsbasis für diese Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des zugehörigen Durchführungsvertrags werden.

 

3.      Eine Entscheidung über die Priorität für dieses Bauleitplanverfahren entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2)  und nachfolgender Aktualisierung soll im Rahmen der parallel in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen