07.03.2012 - 6.9 Bürgerbeteiligung an der Energie und Wasser Pot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 07.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit folgenden Änderungen der Antragstellerin zugestimmt:
Der erste Satz ist wie folgt zu ändern:
Bei den zu treffenden Entscheidungen über die zukünftige Führung und Gesellschafterstruktur der EWP soll die Möglichkeit einer Beteiligung von Bürgern an der Gesellschaft geschaffen geprüft werden.
Der letzte Satz mit folgendem Wortlaut soll gestrichen werden:
Die Minderheitenrechte der privaten Mitgesellschafter sollen auch bei einer Verringerung ihrer Anteile erhalten bleiben.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:
Satz 1 erhält folgende Fassung:
Bei den zu treffenden Entscheidungen über die zukünftige Führung und Geschäftsstrukturen der Unternehmen der EWP soll die Möglichkeit einer Beteiligung von Bürgern an den Gesellschaften geprüft werden.
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 13 Ja-Stimmen.
Die Vorlage wird mit den vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen zur Abstimmung gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Bei den zu treffenden Entscheidungen über die zukünftige Führung und Gesellschafterstruktur der EWP soll die Möglichkeit einer Beteiligung von Bürgern an der Gesellschaft geprüft werden.
Dabei sollen folgende Eckpunkte geprüft werden:
- Ob die Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger an einer Bürgerbeteiligungsgesellschaft besteht, die ihrerseits Anteile an der EWP erwirbt. Die Rechtsform der Bürgerbeteiligungsgesellschaft sollte z.B. eine Genossenschaft sein.
- Ob die Bürgerbeteiligungsgesellschaft Miteigentümer bei der EWP wird vorerst in Höhe von 35 % des Stammkapitals, wobei der Wert vorab von einem unabhängigem Wirtschaftsprüfer zu ermittelt ist. Dabei wäre das neu eingebrachte Stammkapital nicht als Kaufpreis sondern als Kapitalerhöhung zu verstehen, wobei hier zu prüfen ist, ob die Minderheitsbeteiligung der EON.Edis zurückgekauft werden kann und als Stammkapital der Bürgerbeteiligungsgesellschaft zur Verfügung steht oder aber der bestehende Gesellschaftervertrag um eine 35%ige Kapitalerhöhung durch die Bürgerbeteiligungsgesellschaft der Vorzug gegeben wird.
- Anteile an der Bürgerbeteiligungsgesellschaft können natürliche Personen erwerben, die Strom-, Gas- und/oder Fernwärme-Kunden der EWP sind. Weiterhin soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es für die Beteiligung von Umlandgemeinden gibt, die Konzessionen an die EWP vergeben.
- Die Bürgerbeteiligungsgesellschaft mit möglichst geringer Beteiligungshöhe soll eine breite Streuung der Anteile ohne Dominanz von Großinvestoren haben. Ein Anteil an der Genossenschaft soll einen Wert von 500 Euro haben (= Mindesteinlage). Eine Begrenzung der Einlagen nach oben soll auf max. 20 Anteilen pro Genosse (10.000 ) begrenzt werden. Für Umlandgemeinden sind ggf. Sonderregelungen zu erarbeiten.
- Wenn die Bürgerbeteiligungsgesellschaft einen Anteil von mindestens 5 % an der EWP erreicht hat, soll sie einen Sitz im Aufsichtsrat der EWP erhalten.
- Die Stadt Potsdam bzw. die von ihr beherrschte Holding Stadtwerke Potsdam GmbH bleiben Mehrheitseigner der EWP und geben nicht in höherem Maße Anteile an die Bürgerbeteiligungsgesellschaft ab, als die anderen Gesellschafter der EWP.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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