27.03.2012 - 3.10 Bauprogramm "Reiherbergstraße", Golm Abschnitt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Woiwode (AG Verkehrsanlagen) bringt die Vorlage ein. Sie erinnert, dass über das Vorhaben bereits im SB-Ausschuss am 25.10.2011 im Zuge der geplanten Maßnahmen an Pflasterstraßen berichtet worden ist.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich nach der Zustimmung des Ortsbeirates und hinterfragt die Durchfahrthöhe nach Abschluss der Maßnahmen unter der Eisenbahnbrücke.

 

 

Frau Woiwode berichtet, dass es eine uneingeschränkte Durchfahrt (4,50 m) geben wird. Die Gelder für den 1. Bauabschnitt werden maßgeblich über den Ort Golm zur Verfügung gestellt. Der Ortsbeirat Golm hat Kenntnis von diesem Vorhaben.

 

 

Herr Krause berichtet aus dem Ortsbeirat Golm, dass dieser dem Vorhaben mit einer Änderung zugestimmt habe. Statt bis zur Thomas-Müntzer-Straße (Höhe Gemeindehaus) sollte die Maßnahme bis zur Geiselbergstraße durchgeführt werden.

 

Herr Krause nimmt Bezug auf die ältere Planung des Landkreises Potsdam-Mittelmark und bittet die Unterlagen zur Kenntnis zu erhalten bzw. Einsicht nehmen zu können.

 

 

Frau Woiwode teilt mit, dass die Einsicht im Fachbereich möglich sei; jedoch die Unterlagen auch im Ortsbeirat gezeigt werden könnten.

 

 

Herr Lehmann nimmt Bezug auf die aus dem Jahr 1998 erfolgte Kostenschätzung in Höhe von 1,8 Mio. € und bittet um Information, wie stabil bzw. belastbar die Summe sei.

 

 

Frau Woiwode bestätigt, dass es sich um eine Kostenschätzung handelt, verbindliche Aussagen könnten erst nach dem Vorliegen einer Entwurfsplanung erfolgen.

 

 

Auf die Frage von Frau Hüneke nach der Bergung des Pflastermaterials erfolgt die Bestätigung durch Frau Woiwode, dass das Material - soweit es geborgen werden kann – auf dem Bauhof gelagert wird.

 

 

Hinsichtlich des von Herrn Krause aus dem Ortsbeirat übermittelten Wunsches zur Verlängerung bis zur Geiselbergstraße berichtet Frau Woiwode, dass das Bauprogramm damit noch länger aktiv sein würde. Sie regt vielmehr an, den hinteren Abschnitt von der Thomas-Müntzer-Straße bis zur Geiselbergstraße in eine separate Planung zu nehmen.

 

 

Herr Krause betont, dass es sich um ca. 70 m handelt; und hält nochmals an der  Intention des Ortsbeirates fest, die Maßnahme Reiherbergstraße zwischen Kuhforter Damm bis zur Geiselbergstraße durchzuführen.

 

 

Herr Klipp macht aufmerksam, dass der Beschluss über das Bauprogramm nur zur Umlage der Kosten berechtigt. Derzeit finanziell gesichert ist lediglich der kurze Abschnitt direkt unter der Eisenbahnüberführung. Für die anderen Abschnitte müsse man sich mit dem Investitionsplan auseinandersetzen, d.h. Voraussetzung für die Realisierung wäre die entsprechende Aufnahme in den Investitionsplan.

 

 

Die Vorlage wird unverändert zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bauprogramm für die Baumaßnahme „Reiherbergstraß im Abschnitt zwischen Kuhforter Damm bis Thomas-Müntzer-Straße (Höhe Gemeindehaus) wird bestätigt.

 

Bei der Baumaßnahme handelt sich um eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            9

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

 

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Anlagen zur Vorlage