27.03.2012 - 7.6 Kommunale Immobilien für freie Schulträger

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Wollenberg bringt folgende neue Fassung des Antrages für den Antragsteller ein:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, kommunale Immobilien, die für schulische Nutzung geeignet sind, künftig weder zu verkaufen, noch langfristig (länger als 3 Jahre) und ausschließlich befristet zu vermieten oder zu verpachten.

 

Frau Bankwitz und Herr Zieharth empfehlen die Zeit von 3 Jahren rauszunehmen.

 

Herr Wollenberg folgt dem und ändert den Antragstext.

Neuer Antragstext:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, kommunale Immobilien, die für schulische Nutzung geeignet sind, künftig weder zu verkaufen und ausschließlich befristet zu vermieten oder zu verpachten.

 

Herr Wapenhans verweist darauf, dass Verkauf und Verpachtung in der Stadt klar geregelt seien.

 

Nach kurzer Diskussion folgt die Abstimmung des neuen Antrages.

 

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Der Ausschuss r Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, freien Schulträgern in der Landeshauptstadt keine weiteren städtischen Immobilien durch Vermietung, Verkauf oder Verpachtung mehr zur Verfügung zu stellen. kommunale Immobilien, die für schulische Nutzung geeignet sind, künftig weder zu verkaufen und ausschließlich befristet zu vermieten oder zu verpachten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1              Der Antrag wird geändert beschlossen.