20.03.2012 - 5.2 Fortschreibung des Integrationskonzeptes der La...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Grasnick gibt anhand einer Powerpoint-Präsentation Erläuterungen zur vorliegenden Drucksache.

Sie weist darauf hin, dass die nächste Integrationskonferenz am 30.05.2012 mit dem Schwerpunktthema „Arbeitsmarktintegration“ durchgeführt werden soll,

Abschließend dankt sie der Steuerungsgruppe für die Unterstützung bei der Erarbeitung des umfangreichen Materials.

 

Herr Fröhlich spricht ein großes Kompliment aus, für den gelungenen Beteiligungsprozess.

Er weist darauf hin, dass ambulante Wohngemeinschaften für Migranten eingerichtet werden sollten, um die Situation in der Gemeinschaftsunterkunft zu entlasten.

 

Frau Dr. Herzel dankt allen Beteiligten für den inhaltsstarken Bericht, in dem sehr viel Arbeit und viele Informationen stecken.

Sie spricht die Wohnsituation, aber auch die Sprachförderung an.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt zur Aufenthaltsdauer in der Gemeinschaftsunterkunft, dass die LHP bemüht ist, die Menschen schnellstmöglich in Wohnungen unterzubringen. Eine Analyse hat ergeben, dass aufgrund der wohnungsähnlichen Situation in der Gemeinschaftsunterkunft ein angenehmeres Wohngefühl besteht. Hier muss genau geprüft werden, wie die Menschen dazu bewegt werden, in eigene Wohnungen zu ziehen. Diesbezüglich muss gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden und ggf. eine Begleitung erfolgen.

 

Frau Grasnick macht deutlich, dass an erster Stelle das Erlernen der Muttersprache stehen sollte und dann die zweite Sprache entwickelt werden muss. Hierzu gibt es bereits sehr gute Regelungen.

 

Frau Dr. Herzel fragt, ob es größere Probleme gibt, weil zusätzliche Deutschstunden für Kinder mit Migrationshintergrund für Vertretungsstunden abgezogen werden.

 

Frau Anlauff fragt nach der Sprachkursversorgung in der Gemeinschaftsunterkunft. Wie ist aktuell die Begleitung für die Abgänger? Wie lange werden sie von wem geleitet?

 

Frau Grasnick antwortet, dass im Wohnheim konkret für Kinder Nachhilfe im Sprachkurs gegeben wird. Für Erwachsene werden ehrenamtlich Sprachkurse durchgeführt. Es gibt einen Förderfonds für Sprachförderung dafür. Die Volkshochschule gibt Deutschkurse für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit einem Preisnachlass bis zu 75 %.

Des Weiteren besteht ein Anspruch auf einen Kita-Platz ab dem 1. Lebensjahr.

Beim Diakonischen Werk gibt es 2 Sozialarbeiterstellen zur Begleitung nach dem Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft. Ziel ist hier die Befähigung zur Selbständigkeit.

 

Herr Fröhlich informiert, dass die Fortschreibung des Konzeptes auch weiter betrieben werden soll. Für Hinweise ist die Arbeitsgruppe dankbar. Es gibt monatliche Sitzungen, auf denen die Themen bearbeitet werden.

 

Frau Grasnick bittet um Ergänzung des Beschlusses um den Fußnotenvorschlag Seite 40, Ziff. 3.1.2

„Zum Personenkreis der Flüchtlinge gehören entsprechend dem Landesaufnahmegesetz des Landes Brandenburg:

1.               Ausländer, denen nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt wird;

2.              Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird

              a.               zur Aufnahme aus dem Ausland nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes,

              b.              durch die oberste Landesbehörde nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes

                            oder

              c.              zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes;

3.              Asylbewerber im Sinne von § 1 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes;

4.              Ausländer,

              d.              denen aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 60

Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird,

e.              denen nach § 25 Abs. 4 oder 5 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird oder

f.              bei denen die Abschiebung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes ausgesetzt wird.“

 

Frau Schulze bittet um Abstimmung über die so ergänzte Drucksache.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam 2012-2015

 

Einschließlich der Ergänzung der Fußnote auf Seite 40, Ziff. 3.1.2 zum Begriff „Flüchtling“

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

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Anlagen zur Vorlage