04.04.2012 - 9.4 Stiftung Freier Uferweg Griebnitzsee

Beschluss:
geändert beschlossen
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Änderungsantrag:

Namens der Fraktion DIE LINKE beantragt der Stadtverordnete Dr. Scharfberg:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 125 die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung Freier Uferweg Griebnitzsee oder einer ähnlichen Form des bürgerschaftlichen Engagements zu klären und darüber spätestens mit dem Satzungsbeschluss zu berichten.

Die Realisierung einer Stiftung oder ähnlichen Rechtsform soll unmittelbar nach Eintritt der Bestandskraft des Bebauungsplans möglich sein. Bleibt es bei einer Stiftung, soll deren Anerkennungsfähigkeit mit der Stiftungsbehörde vorab geklärt werden.

Eine erste Berichterstattung zum Stand der Umsetzung des Beschlusses erfolgt in der Sitzung des Hauptausschusses am 8. August 2012.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Es wird eine Beschlussverfolgung gewünscht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 125 die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung Freier Uferweg Griebnitzsee oder einer ähnlichen Form des bürgerschaftlichen Engagements zu klären und darüber spätestens mit dem Satzungsbeschluss zu berichten.

Die Realisierung einer Stiftung oder ähnlichen Rechtsform soll unmittelbar nach Eintritt der Bestandkraft des Bebauungsplanes möglich sein. Bleibt es bei einer Stiftung, soll deren Anerkennungsfähigkeit mit der Stiftungsbehörde vorab geklärt werden.

 

Eine erste Berichterstattung zum Stand der Umsetzung des Beschlusses erfolgt in der Sitzung des Hauptausschusses am 8. August 2012.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen