04.04.2012 - 9.12 Kommunale Immobilien für freie Schulträger

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport hat folgendem geänderten Beschlusstext zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, freien Schulträgern in der Landeshauptstadt keine weiteren städtischen Immobilien durch Vermietung, Verkauf oder Verpachtung mehr zur Verfügung zu stellen. kommunale Immobilien, die für schulische Nutzung geeignet sind, künftig weder zu verkaufen und ausschließlich befristet zu vermieten oder zu verpachten.

 

Abstimmung:

Die vom o. g. Ausschuss empfohlene Textfassung wird

 

mit 22 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 19 Ja-Stimmen.

 

Der Hauptausschuss hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.  Dieser wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Bestandsgebäude, die für schulische Nutzung geeignet sind, künftig nicht zu verkaufen und ausschließlich befristet zu vermieten oder zu verpachten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen und

Stimmenthaltungen.

 

 

 

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Anlagen