04.04.2012 - 10.30 Tempo 30 in schadstoffbelasteten Stadtgebieten

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Namens der Fraktion Die Andere wird diese Vorlage vom Stadtverordneten Püschel eingebracht und anschließend die Überweisung in die Ausschüsser Stadtentwicklung und Bauen und für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 12/SVV/0214 in die Ausschüsser Stadtentwicklung und Bauen und für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Ebenfalls in die o. g. Ausschüsse überwiesen wird der nachfolgend aufgeführte

Änderungsantrag der Fraktion FDP:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, in vielbefahrenen Straßen mit besonders hoher Feinstaub- und Luftschadstoffkonzentration oder hoher Lärmbelastung eine

Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 einzuführen, wenn damit positive Effekte erzielt werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Effekte einer Reduzierung der erlaubten

chstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde in nachfolgenden Straßenabschnitten auf die Schadstoffbelastung, Lärmbelastung, Verkehrsflüssigkeit (Kraftfahrzeuge, ÖPNV, und Fußnger), Verkehrssicherheit und Feinstaub zu untersuchen.

Des Weiteren soll geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeppelinstraße, der Breiten Straße, der Kurfürstenstraße, der Hans-Thoma-Straße, der Pappelallee, dem Schulplatz und der Großbeerenstraße bzw. für einzelne Straßenabschnitte in diesen Straßen jeweils vorliegen und es sollen die erforderlichen Maßnahmen sowie die entstehenden Kosten für die Einführung von Tempo 30 in diesen Bereichen dargestellt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis im Juni 2012 zu unterrichten.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, in vielbefahrenen Straßen mit besonders hoher Feinstaub- und Luftschadstoffkonzentration oder hoher Lärmbelastung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 einzuführen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeppelinstraße, der Breiten Straße, der Kurfürstenstraße, der Hans-Thoma-Straße und der Großbeerenstraße bzw. für einzelne Straßenabschnitte in diesen Straßen jeweils vorliegen.

 

Außerdem sollen die erforderlichen Maßnahmen und die entstehenden Kosten für die Einführung von Tempo 30 in diesen Bereichen geprüft werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis im Juni 2012 zu unterrichten.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage