17.04.2012 - 3.3 Ökologische Baubegleitung bei Straßenbaumaßnahmen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen KOUL (ff)
- Datum:
- Di., 17.04.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Frau Hüneke bringt den Antrag ein.
Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) berichtet, dass die ökologische Baubegleitung bereits mit dem Beschluss 12/SVV/0027 am 4.4.2012 beschlossen worden ist. Sie informiert, dass die ökologische Baubegleitung bereits in den ersten Planungsphasen beginnt. Die Naturschutzbehörde wird bereits in der Vorplanung aktiv mit einbezogen. Hier handelt es sich um Fachleute, die eine entsprechende Ausbildung haben. Der Begriff Leistungsverzeichnis gilt eher für Bauleistungen. Vorstellbar wäre eine Checkliste (Einzelfallbearbeitung), nach der bereits gearbeitet wird.
Aus der Aufgabenstellung ergibt sich jeweilig am konkreten Fall, ab wann und in welchem Umfang die ökologische Baubegleitung stattfindet. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
1. Sind Belange des Baumerhaltes bzw. Alleenerhaltes betroffen?
2. Beschreiben der Aufgabenstellung hinsichtlich Umfang der Leistung
a. Alleebaumbetrachtung ja/nein
b. Einzelbaumbetrachtung ja/nein
c. Berücksichtigung Wurzelraum ja/nein
d. Begleitung der einzelnen Planungsphasen
e. Stellungnahme zur Variantenfindung
f. Analyse Vorzugsvariante
g. Begleitung Entwurfsplanung abhängig vom konkreten Fall
h. Begleitung Anliegerbeteiligung abhängig vom konkreten Fall
i. Begleitung Erstellung der Leistungsverzeichnisses
abhängig vom konkreten Fall
j. Begleitung Ausführungsplanung abhängig vom konkreten Fall
k. Baubegleitung von Bauanfang bis Bauende
abhängig vom konkreten Fall
l. Nachhaltigkeitsprüfung nach ca. 3 Jahren abhängig vom konkreten Fall
3. Liste geeigneter Gutachter aufstellen
4. Angebotseinholung zur Vergabe der Leistung
5. Beauftragung des konkret erforderlichen Leistungsumfanges, Teilleistun
gen ggf. optional
Frau Hüneke stellt dar, dass der Antrag 12/SVV/0027 die Planung betrifft. Der Antrag 12/SVV/0086 bezieht sich stärker auf die Bauausführung. Die externe Begleitung sollte gewählt werden, um die Verwaltung zu entlasten.
Herr Klipp bringt zum Ausdruck, dass die Verwaltung in besonderen Konfliktsituationen gern selbst entscheidet, wo externer Sachverstand benötigt wird. Er spricht sich gegen die grundsätzliche Änderung des Verfahrens aus. Es sollte weiterhin nach der alt bewährten Methode verfahren werden, da es derzeit bereits eine gute Balance zwischen Belangen des Straßenbaus und des Baumschutzes gibt..
Herr Jäkel zitiert aus dem Protokoll des KOUL-Ausschusses vom 22.3.12:
Herr Kirsch weist auf die durch die Forderungen des Antragstellers entstehenden zusätzlichen Kosten hin.
Frau Woiwode bestätigt, dass damit Mehrkosten verbunden sind. Sie sagt zu, beispielhaft die Kosten für die Maßnahmen in der Mangerstraße sowie für die ausgelösten Aufträge für die Maßnahmen in der Seepromenade als Anlage zum Protokoll zur Verfügung zu stellen.
Herr Kirsch stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Die Drucksache wird zurückgestellt, bis die von der Verwaltung zugesagte Auflistung der finanziellen Auswirkungen vorliegt.
Der Antrag wurde zurück gestellt.
Frau Woiwode berichtet, dass folgende Angaben (exemplarisch und als grobe Übersicht zur Orientierung) für den KOUL-Ausschuss zu Protokoll gegeben worden sind:
ausgelöste Aufträge zur ökologischen Planungsbegleitung
L40/LBP und LAP Plangenehmigung 99.675,82
Mangerstraße 6.280,23
Seepromenade
bisher nur 1.+2. Teilauftrag
noch Leistungen offen 7.097,39
Lindenallee/RVK 2.261,00
Herr Kirsch verweist darauf, dass mit dem Beschluss zusätzliche Ausgaben erforderlich wären, für etwas, was ohnehin bereits durch die Verwaltung gemacht wird.
Frau Hüneke unterbreitet den Vorschlag, nach dem 1. Absatz einzufügen:
Die Anwendung soll jeweils bei der Vorstellung der Jahresvorhaben im SB-Ausschuss festgelegt werden.
Herr Jäkel stellt den GO-Antrag auf Vertagung:
Dafür und dagegen spricht niemand.
Abstimmung des GO-Antrages auf Vertagung: 6/2/1
Die Behandlung des Antrages wird bis zur nächsten Sitzung zurück gestellt.