11.04.2012 - 3.3 Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und...

Beschluss:
zurückgezogen
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Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf den zum Thema Akteneinsicht  durchgeführten Workshop und die in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, wie eine Einigung vor einem gerichtlichen Verfahren erfolgen könne. Im Ergebnis sei die Vereinbarung vorgelegt worden, die aber keinen davon abhalten solle, den gerichtlichen Weg zu gehen.

In der Diskussion habe sich gezeigt, dass es andere Vorstellungen von der personellen Besetzung der Schlichtungsstelle gebe – Änderungsvorschläge der Fraktionen kenne er jedoch nicht.

Frau Dr. Müller betont, dass kein diesbezüglicher Auftrag an die Fraktionen ergangen sei, sondern die Verwaltung eine andere personelle Besetzung vorschlagen sollte.

Herr Schüler betont, dass er in der letzten Sitzung des Hauptausschusses versucht habe deutlich zu machen, worum es gehe. Wer mit dem unterbreiteten Vorschlag nicht einverstanden sei und meine, dies sollten andere Personen machen, müsse einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Da das nicht geschehen ist, halte er auch ohne Beschlussfassung über diese Vereinbarung sein Angebot der Schlichtung aufrecht, für die, die das annehmen wollen. Dem schließt sich der Oberbürgermeister an und zieht die Vorlage zurück. Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

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Anlagen zur Vorlage