08.05.2012 - 3.10 Auslobung städtebaulicher Wettbewerbe

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke erläutert, dass es sich dabei inhaltlich um eine Vorprüfung der Aspekte der Nutzung regenerativer Energien und nachhaltiger Bauweisen handelt.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) weist darauf hin, dass sich das Anliegen des Antrages inhaltlich mit Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der LHP deckt. Schwierigkeiten sieht Herr Goetzmann darin, dass diese Thematik, gerade hinsichtlich der Prüfung solarer Energiegewinne, im Rahmen des Konzeptes „Energieeffizienz in der Bauleitplanung“ schon mal geprüft wurde und im Bebauungsplan nicht das städtebauliche Konzept festgelegt wird, sodass eine Überprüfung einer Variante eines städtebaulichen Konzeptes über eine entsprechende Software keine Sicherheit r künftige Wirkungen bietet. Er sieht es eher als sinnvoll an, über die Ausschreibungskriterien zu städtebaulichen Wettbewerben bezüglich der Baukörperstellung, der Verschattung sowie der Kompaktheit der Bebauung diese Aspekte zu steuern. Die festgelegte Anwendung einer bestimmten Software sieht er als nicht zielführend an.

 

Herr Kühn unterstützt die Aussagen von Herrn Goetzmann und sieht eine Steuerung eher auf der Bauantragsebene als auf der Ebene der Bauleitplanung als zielführend an.

 

Herr Pfrogner bezieht sich auf technische Vorschriften wie die ENEV, welche sich immer weiter fortentwickelt. Er betont, dass der Entwurf eines Bauwerkes grundsätzlich nicht nach der Schönheit, sondern nach energetischen Aspekten betrachtet wird. Er schlägt eine Änderung der Vorlage vor, da der Anteil des Städtebaus vergleichsweise minimal  sei und die technischen Anforderungen wichtiger.

 

Die Antragstellerin Frau Hüneke wird eine neue Formulierung erarbeiten und bittet um die Zurückstellung des Antrags.

 

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