25.04.2012 - 3.11 Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung an ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg schlägt zu dieser Vorlage vor, die Information der Stadtverordneten verbindlicher zu gestalten und in der Anlage 1 – letzter Absatz – in der 3. Zeile wie folgt zu ändern:

 

„… genannten Unternehmen beschließt, soll ist der Hauptausschuss der …“

 

Der letzte Satz dieses Absatzes bezüglich der Ausnahmefälle ist zu streichen.

Gleiches soll auch bei einer Verlängerung des Anstellungsverhältnisses gelten.

 

Auf die vom Oberbürgermeister geäerten Bedenken, dass bei der Notwendigkeit, einen sofortigen Beschluss fassen zu müssen, diese Regelung nicht funktioniere, schlägt Herr Schüler einen Kompromiss vor. Der Satz bezüglich der Ausnahmefälle solle als so genannte Notvariante in der Vereinbarung enthalten bleiben. Dem, so Herr Dr. Scharfenberg,nne er zustimmen, wenn sich die Ausnahmefälle genau darauf beziehen. Herr Rietz beantragt, den Hauptausschuss auch dann zu informieren, wenn es um eine Verlängerung der Anstellung gehe.

 

Die Vorlage wird einschließlich der beantragten Änderungen (die Anlage 1 ist dementsprechend zu modifizieren)  zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Verfahrensvorschlag für ein transparentes Verfahren zur Neubesetzung aller Geschäftsführerposten in städtischen Beteiligungen, welches die Beteiligung bzw. Information der Stadtverordnetenversammlung sicherstellt, (Richtlinie Geschäftsführer).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage