24.04.2012 - 5.3 Aufhebung der Satzung über die Nutzung und die ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heintz trägt die Stellungnahme der Eltern vor. Ihm sei bewusst, dass die Mietvertragspunkte nicht Bestandteil der heutigen Sitzung seien. Er bittet darum, dass folgende Punkte in der Entgeltordnung berücksichtigt werden.

1.      es gibt die Situation dass 160 € im Verpflegungsvertrag enthalten sind und die Eltern wissen nicht, wie dieser Vertrag aussieht

2.      Rechtanspruch für das Wohnheim

3.      Aufnahme einer Härtefallregelung in die Entgeltordnung für soziale Probleme und Eliteschüler, die bestimmte Dinge bereits über Trainingslagerbeiträge bezahlen

4.      Mietverträge für eine Laufzeit entsprechend der Schulzeit.

 

Herr Albrecht erläutert, dass die Entgeltordnung die Kostenbeteiligung der Eltern für Unterkunft und Verpflegung regelt. Das Ministerium gestattet bis zu 200 € zu nehmen. Daraus resultieren die 160 €r Verpflegung und 40 €r die Unterkunft. Die ausführliche Darstellung ist Bestandteil der Begründung der Vorlage. Die vorliegende Entgeltordnung orientiere sich an den Entgeltordnungen der Städte Cottbus und Frankfurt/Oder. Bei der Härtefallregelung rede man über auswärtige Schüler. Für Potsdamer Schüler gibt es diese Regelung.

 

Frau Knoblich verweist auf die beiden Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, die in der Sitzung am 27.03.2012 eingebracht wurden.

 

Herr Wollenbergchte diese noch um einen dritten Antrag ergänzen.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion der Ausschussmitglieder an.

 

Frau Knoblich sst die Änderungsanträge nacheinander abstimmen.

 

Fraktion DIE LINKE: Änderungs- /Ergänzungsantrag

Ergänzung in § 1 (3) als Satz 3 neu:

Diese Grundversorgung umfasst die komplette Aufenthaltsdauer im Wohnheim unabhängig vom Aufenthaltszweck und mindestens 3 Grundmahlzeiten.

 

Abstimmungsergebnis : 

Zustimmung:                            10                           

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                  0             

Dem Änderungs-/Ergänzungsantrag wird zugestimmt.             

 

Fraktion DIE LINKE: Änderungs- /Ergänzungsantrag

(1) In § 2 wird ein Abs. 2 angefügt:

In besonderen sozialen Härtefällen kann das zu entrichtende Entgelt ermäßigt oder erlassen werden. Über Ermäßigung oder Erlass entscheidet der Fachbereich Bildung und Sport im Einvernehmen mit der Schulleitung auf Antrag nach Maßgabe der Regelungen aus der Satzung über die Kostenübernahme für das Schulessen.

 

Abstimmungsergebnis : 

Zustimmung:                            9                           

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1             

Dem Änderungs-/Ergänzungsantrag wird zugestimmt.             

 

Fraktion DIE LINKE: Änderungs- /Ergänzungsantrag

(1) In § 3 Abs. 1 wird angefügt: Anspruch auf Bereitstellung der Unterkunft hat, wer Schüler der Spezialschule Sport ist.

(2) In § 3 Abs. 3 wird das Wort jährlich gestrichen und durch die Wortgruppe "r ein Schuljahr" ersetzt.

 

Abstimmungsergebnis : 

Zustimmung:                            10                           

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                0              

Dem Änderungs-/Ergänzungsantrag wird zugestimmt.

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Entgeltordnung für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung im Wohnheim der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

Ergänzung in § 1 (3) als Satz 3 neu:

Diese Grundversorgung umfasst die komplette Aufenthaltsdauer im Wohnheim unabhängig vom Aufenthaltszweck und mindestens 3 Grundmahlzeiten.

 

In § 2 wird ein Abs. 2 angefügt:

In besonderen sozialen Härtefällen kann das zu entrichtende Entgelt ermäßigt oder erlassen werden. Über Ermäßigung oder Erlass entscheidet der Fachbereich Bildung und Sport im Einvernehmen mit der Schulleitung auf Antrag nach Maßgabe der Regelungen aus der Satzung über die Kostenübernahme für das Schulessen.

 

In § 3 Abs. 1 wird angefügt:

Anspruch auf Bereitstellung der Unterkunft hat, wer Schüler der Spezialschule Sport ist.

 

In § 3 Abs. 3 wird das Wort hrlich gestrichen und durch die Wortgruppe "r ein Schuljahr" ersetzt.

 

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Abstimmungsergebnis DS 12/SVV/0141 mit Änderungen:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                0              Die Vorlage wird geändert beschlossen.