08.05.2012 - 3.6 Ökologische Baubegleitung bei Straßenbaumaßnahm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frauneke schlägt folgende Formulierung des Antragstextes vor :

„Der OBM wird beauftragt, bei ausgewählten Tiefbaumaßnahmen … Die Maßnahmen werden jeweils im Rahmen der Vorstellung von Straßenbauvorhaben im Vorfeld der Haushaltsberatungen im SB-Ausschuss festgelegt.“

 

Herr Kirsch kritisiert, dass durch den Antrag vermittelt wird, dass in der Stadtverwaltung nicht genügend Fachkompetenz vorhanden sei, welches nicht der Fall ist.

 

Herr Klipp akzeptiert den Formulierungsvorschlag von Frau Hüneke.

 

Herr von der Osten-Sacken sagt, dass die Mittel für den Straßenbau verwendet werden sollten und nicht hauptsächlich für Grünmaßnahmen.

 

Herr Lehmann lehnt den Vorschlag von Frau Hüneke ab.

 

Frau Hüneke erläutert, dass es dabei nicht darum geht die Kompetenz der Stadtverwaltung in Frage zu stellen, sondern allein um den Baumschutz im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen.

 

 

Die geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei ausgewählten Tiefbaumaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam eine ökologische Baubegleitung bei Straßenausbau- bzw. umbaumaßnahmen einzuführen.

 

Die Maßnahmen werden jeweils im Rahmen der Vorstellung von Straßenbauvorhaben im Vorfeld der Haushaltsberatungen im SB-Ausschuss festgelegt.

 

Dabei sind als Richtlinien und Regeln zur Durchführung einer ökologischen Baubegleitung mehrere Quellen (BNatSchG, PBaumSchVO, RAS- LP 4, ZTV- Baumpflege, DIN 18920, etc.) zu beachten. Die fachgerechte Anwendung dieser Regeln und ihre korrekte Durchführung sollte durch (ö.b.u.v.) Sachverständige sichergestellt werden. Dabei sind Angaben zur Vitalität, Verkehrssicherung, Erhaltungswürdigkeit und zu Kostenvergleichen vor einem Fällantrag grundsätzlich dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umwelt und ländliche Entwicklung (KOUL) zum Einvernehmen vorzulegen.

Ziel einer ökol. Baubegleitung ist der Erhalt von Bäumen oder des Alleecharakters von Straßen unter Berücksichtigung der notwendigen Belange der Baumaßnahmen. Dazu ist ein Maßnahmenpaket erforderlich, welches den Akteuren ein fachgerechtes Vorgehen ermöglicht.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Mai 2012 ein Muster-Leistungsverzeichnis vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            3

Stimmenthaltung:              0