08.05.2012 - 3.8 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Kutzmutz weist darauf hin, dass diese Vorlage nur behandelt, aber noch nicht beschlossen werden soll.

 

Herr Lenz bekommt als Anwohner der Schmiedegasse 33 Rederecht. Er weist darauf hin, dass er vor drei Jahren schon einmal bezüglich des WA 3 (umfangreiche Stellplatzanlage) vorgesprochen hat. Er hat vor einigen Tagen an der Bürgerversammlung Bornstedter Feld teilgenommen. Er weist darauf hin, dass die angegebenen Kosten von ca. 400.000 €r den Vorschlag, die Anlage des Spielplatzes über einen Erwerb durch die Anwohner zu erreichen, sehr teuer geworden sei.

Die Festsetzung WA 4 stellt für ihn eine Gefährdung des Baudenkmals Ruinenbergkaserne dar, da hierdurch Sichtbeziehungen, quasi die optische Visitenkarte des Baudenkmals, unterbrochen werden.

Eine Neubebauung sieht er als problematisch für die Lennéschen Gartenanlagen an. Herr Lenz bittet darum sich dem Beschluss des KOUL-Ausschusses zum Erhalt der Grünfläche und gegen eine Bebauung anzuschließen.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) erläutert die Thematik Kinderspielplatzversorgung und die Querbezüge des Änderungsantrages zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme. Er weist darauf hin, dass sich Fragen zur Verkehrsberuhigung des Gebietes auch auf die Inhalte des Bebauungsplans auswirken.

 

Die Kinderspielplatzsituation wurde für das gesamte Plangebiet noch einmal nach den einzelnen Wohngebieten analysiert. Diese tabellarische Übersicht kann zugearbeitet werden (Anhang zum Protokoll). Unterschieden wird nach Bebauungsarten, wie z. Bsp. Einfamilienhaus-Bebauung bei der nach den Satzungsvorgaben kein Nachweis aufgrund der vorhandenen individuellen Grünbereiche erforderlich ist und Mehrfamilienhäusern, wo dieser Nachweis erbracht sei bzw. auch bei zukünftigen Bauvorhaben zu erbringen sei.

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) weist zusätzlich darauf hin, dass die Stadt sich auch um die Grün- und Spielplatzversorgung für ältere Kinder und Jugendliche im Stadtraum kümmern muss, da diese sich nicht ausschließlich im wohnungsnahen Bereich aufhalten. Ziel der übergreifenden Planung für das Bornstedter Feld und deren vorgezogener Realisierung über die Bundesgartenschau 2001 war es, die Grün- und Spielflächenversorgung räumlich gebündelt zentral im Entwicklungsbereich unterzubringen. Dieser Grünbereich wurde so gezielt eher umgesetzt als die umgebende Wohnbebauung, ein 68 ha großer Volkspark ist weiterhin die planerische Maßgabe zur zentralen Grünflächenvorsorge.

 

Herr Krause stellt einen GO-Antrag zur Vertagung des TOP auf die Sitzung des Ausschusses. Der Antrag wird mit 4/4/2 abgelehnt.

 

 

Herr Goetzmann hrt die Erläuterungen weiter. Er erläutert mit Hilfe eines Schemas die Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen, speziell die Auswirkungen des Verlustes einer Baufläche bzw. die zusätzliche Finanzierung einer weiteren Grünfläche. Er betont, dass die Bilanz nicht aufgeht, wenn eine weitere Grünfläche im Baugebiet finanziert werden soll.

 

Bezüglich der Verkehrsberuhigung des Gebietes verweist er auf das Urteil zur Ribbeckstraße, welches sagt, dass in einer Straße mit Trennprinzip kein verkehrsberuhigter Bereich festgelegt werden darf. Er empfiehlt die Weiterverfolgung der Lösung mit Gummischwellen.

 

Herr Klipp weist bezüglich der Kosten für den geforderten zusätzlichen Spielplatz darauf hin, dass diese Kosten von ca. 400.000 € vom Stadthaushalt am Ende der Entwicklungsmaßnahme auszugleichen sind.

 

Herr Kirsch stellt einen GO-Antrag, dass der TOP nicht vertagt werden soll.

 

Frau Hüneke stellt einen GO-Antrag, dass der TOP auf Oktober vertagt werden soll und die Monitoring-Gruppe von ICOMOS einbezogen wird.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass sein Änderungsantrag im KOUL-Ausschuss mit 6/1/1 bestätigt wurde. Er weist auf die Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege hin, in der die Freihaltung der trichterförmigen Schlegelstraße gefordert wird. Seiner Meinung nach ist der Verweis auf das BUGA-Gelände nicht akzeptabel, da der Bedarf an wohnungsnahem Spielen nicht ausreichend gedeckt ist.

 

Herr Klipp bedauert, dass die fachliche Stellungnahme von Herrn Kalesse (Bereich Denkmalpflege) in der letzten Sitzung nicht zur Kenntnis genommen wird, weil die Aussagen zu dem Zusammenhang zwischen dem Freiraum entlang der Schlegelstraße und den Flächen im Kasernenareal fachlich nachgewiesen falsch seien. Aus diesen Gründen kann er den Änderungsantrag nicht nachvollziehen.

 

Herr Kirsch ist interessiert daran zu erfahren, warum die Fläche an der Pappelallee (östlicher Bereich im WA 4) nicht r die Anlegung eines Spielplatzes in Betracht komme. Daraufhin erwidert Herr Goetzmann, dass die wirtschaftliche Bilanz dann nicht anders sei, weil dies Bauland sei, das dann zu diesem Zweck rückerworben werden müsste.

 

Frau Hüneke meint, dass dieses Baufeld ursprünglich nicht in der Gesamtbilanz des Bornstedter Feldes, also auch nicht im Finanzierungskonzept vorgesehen war. Herr Goetzmann weist diesbezüglich darauf hin, dass dieses Baufeld schon in den frühen Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplan festgesetzt war, also auch zu dem Zeitpunkt, als die Anwohner der Schmiedegasse ihre Einheiten erworben haben.

 

Herr Jäkel kritisiert Herrn Kalesse bezüglich seiner rückwärtsgewandten Ansichten.

 

Herr Kutzmutz weist darauf hin, dass der Ausschuss zwischen der Meinung der Verwaltung und den Stellungnahmen der TÖB’s abwägen muss und unterschiedliche Auffassungen toleriert werden sollten.

 

Herr Heuer würde gern das Urteil zur Ribbeckstraße zur Verfügung gestellt haben, um dessen Inhalte nachvollziehen zu können. Herr Kutzmutz sagt zu, dass das Urteil mit der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde ausgereicht wird.

 

Herr Kirsch stellt einen GO-Antrag zur Vertagung des TOP.
Der Antrag wird mit 9/0/1 angenommen.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage