15.05.2012 - 7.1 Ausbildungsvergütung im städtischen Klinikum

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Schulze begrüßt zum Tagesordnungspunkt die Gäste

Herrn  Ivo Litschke und Frau Judith Lauer von ver.di sowie Herrn Sebastian Dienst und Frau Ina Brau vom  Klinikum „Ernst von Bergmann“.

Herr Günther hatte zur Thematik auch um Einladung der AOK gebeten, diese hat jedoch eine Teilnahme abgesagt. Die AOK hat ihr Fernbleiben damit begründet, dass sie mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen keine Möglichkeit sehen, einen angemessenen Beitrag in der Ausschusssitzung zu leisten.

 

Frau Schulze bittet um Abstimmung zum Rederecht der ste.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1

 

Frau Lauer weist darauf hin, dass Auszubildenden eine ausreichende Ausbildungsvergütung zur Verfügung stehen muss und somit vom Arbeitgeber auch gezahlt werden muss.

Die Ausbildungsvergütung des Klinikum entspräche nicht den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts. Die vom Klinikum gezahlte Ausbildungsvergütung läge unter dem bundesarbeitsrechtlich definierten Standard und sei damit rechtswidrig. Frau Lauer benennt folgende Ausbildungsvergütung:

 

1.      Jahr.              626,53 €, das sind 71,5 %

2.      Jahr:              677,71 €, das sind 72,3 %

3.      Jahr:  780,18 €, das sind 75,1 %

 

Herr Dienst weist die Behauptungen von Frau Lauer entschieden zurück. Das Klinikum leitet sämtliche Beträge, die die Krankenkassen für die Ausbildungsvertung erstatten an die Auszubildenden weiter. Die Auszubildenden erhalten keine Zahlungen unter 80 %.

Gemäß § 17 Abs. 7 Krankenhausgesetz wird den Auszubildenden kein Geld vorenthalten. Das Klinikum befindet sich im kommunalen Arbeitgeberverband ohne tarifliche Bindung. Der TV A öD findet dementsprechend keine Anwendung. Vielmehr  ist die Höhe der Ausbildungsvergütung das Ergebnis der

Aushandlung mit den Krankenkassen. Der verhandelte Satz wird in vollem Umfang an die Auszubildenden gezahlt. Richtig ist, dass die Vergütung auf Bundesebene und im Land Brandenburg nicht auf Topniveau ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Krankenkassen keine einheitliche Linie fahren. Es ist daher symptomatisch, dass die AOK den heutigen Termin abgesagt hat.

2011 konnten in harten Verhandlungen bereits Verbesserungen für die Auszubildenden erreicht werden.

Die Pflegeschule des Klinikum bildet für 10 Krankenhäuser aus. Hier treffen unterschiedliche Vergütungen aufeinander. Das Klinikum findet diese Entwicklung nicht gut.

 

Frau Schulze bitte um eine Information/Aufklärung, ob die Vergütung nun gesetzlich geregelt ist oder auf Verhandlungen basiert.

 

Frau Geywitzchte von Frau Lauer  wissen, gegen welches Gesetz das Klinikum genau verstoßen haben soll. Sie möchte wissen, wo der Regelungsrahmen außerhalb des Tarifrechts liegt, das für das Klinikum „Ernst von Bergmann“ nicht gilt.

 

Frau Müller-Preinesberger verweist darauf, dass wir nicht in Tarifgesprächen sind. Sie verweist auf den ursprünglichen Antragstext und zitiert aus dem Schreiben der AOK, welches als Protokollanlage beigefügt wird.

Frau Müller-Preinesberger sieht das Problem eher darin, dass ein einheitlicher Bundesbasisfallwert umgesetzt werden muss, der die Kliniken im Land Brandenburg in eine bessere finanzielle Ausgangssituation, gerade auch im Verhältnis zum benachbarten Land Berlin, bringt. Es muss angestrebt werden, dass im Land Brandenburg alle Auszubildenden in den Krankenhäusern gleich vergütet werden.

 

Frau Lauer nimmt Bezug auf die Frage von Frau Geywitz und verweist auf das Berufsbildungsgesetz und den TV A öD.

 

Herr Dienstndigt an, die Aussage von Frau Lauer über seine Rechtsstelle prüfen zu lassen, damit sich das Klinikum „Ernst von Bergmann“ von dem Vorwurf entlasten kann.

 

Frau Anlauff nimmt Bezug auf den Antrag ihrer Fraktion. Die Andere kam zur Kenntnis, dass das Klinikum nicht alle möglichen Zahlungen von den Krankenkassen ausschöpft und den Auszubildenden somit Gelder vorenthalten werden.

Ziel ist es, von den Krankenkassen alles herauszuholen und 1:1 an die jungen Leute weiterzureichen.

Dar sollen sich die Ausschussmitglieder, Stadtverordneten und die Verwaltung einsetzen.

 

Herr Schultheiß fasst zusammen, dass sich das Klinikum genauso verhält wie es der Antrag fordert.

 

Frau Schulze bittet die Ausschussmitglieder um Abstimmung, wer den Antrag daher als erledigt ansieht.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                            3

Stimmenthaltung:              0

 

Frau Schulze bittet das Klinikum um eine Rückinformation zu den Verhandlungsergebnissen mit den Kassen sowie der Fragestellungen von Frau Geywitz und Frau Schulze.

 

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