26.03.2002 - 6.3 Straßenreinigungsgebühren RK 1
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Fraktion CDU - mit Änderungsantrag des Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS -
- Datum:
- Di., 26.03.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
Hierzu
hat die STEP dem Ausschuss
mitgeteilt, dass sie bei der Gebührenregelung nicht einbezogen wird, sodass
dazu keine Aussage getroffen werden kann.
Die
von der STEP durchgeführte Gehwegreinigung erfolgt unverändert zu einem Preis,
der im Rahmen einer Ausschreibung 1996 von der STEP angeboten und ohne
Aufschlag in Euro umgerechnet wurde. Er ist also noch heute
Abrechnungsgrundlage für die STEP.
Votum
des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz:
Der
o. g. Ausschuss hat zur DS
02/SVV/0135 und dem
Änderungsantrag im Ergebnis seiner Sitzung am 14.03.2002 folgende Empfehlung
zur Änderung des Beschlusstextes gegeben:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Regelung zum Ausgleich des durch die Erhöhung
der Straßenreinigungsgebühren auf das achtfache in der Reinigungsklasse 1
entstandene soziale Ungleichgewicht
herbeizuführen, indem insbesondere geprüft werden sollte, ob das in
folgender Weise geschehen kann:
- Einführung
von weiteren Gebührenmaßstäben, die die unterschiedliche verkehrliche und
wirtschaftliche Inanspruchnahme von Straßenraum berücksichtigen
(Gewerbebetrieb, Tourismus, Durchgangsverkehr),
- Degressive
Staffelung der Gebühren für die Anzahl der Reinigungen
- Beschränkung
des städtischen Zuschusses auf die Straßenbereiche, deren Inanspruchnahme -
überwiegend nicht durch die Anwohner - erfolgt.
Der
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden schließt sich dieser Empfehlung
einstimmig an.