26.03.2002 - 6.3 Straßenreinigungsgebühren RK 1

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Hierzu hat die  STEP dem Ausschuss mitgeteilt, dass sie bei der Gebührenregelung nicht einbezogen wird, sodass dazu keine Aussage getroffen werden kann.

Die von der STEP durchgeführte Gehwegreinigung erfolgt unverändert zu einem Preis, der im Rahmen einer Ausschreibung 1996 von der STEP angeboten und ohne Aufschlag in Euro umgerechnet wurde. Er ist also noch heute Abrechnungsgrundlage für die STEP.

 

Votum des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz:

Der o. g. Ausschuss hat  zur DS 02/SVV/0135  und dem Änderungsantrag im Ergebnis seiner Sitzung am 14.03.2002 folgende Empfehlung zur Änderung des Beschlusstextes gegeben:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Regelung zum Ausgleich des durch die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren auf das achtfache in der Reinigungsklasse 1 entstandene soziale Ungleichgewicht  herbeizuführen, indem insbesondere geprüft werden sollte, ob das in folgender Weise geschehen kann:

 

-        Einführung von weiteren Gebührenmaßstäben, die die unterschiedliche verkehrliche und wirtschaftliche Inanspruchnahme von Straßenraum berücksichtigen (Gewerbebetrieb, Tourismus, Durchgangsverkehr),

 

-        Degressive Staffelung der Gebühren für die Anzahl der Reinigungen

 

-         Beschränkung des städtischen Zuschusses auf die Straßenbereiche, deren Inanspruchnahme - überwiegend nicht durch die Anwohner - erfolgt.

 

         Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden schließt sich dieser Empfehlung einstimmig an.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=7688&selfaction=print