06.06.2012 - 7.12 Ökologische Baubegleitung bei Straßenbaumaßnahmen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, dessen Wortlaut den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde. Dieser wird zur Abstimmung gestellt.

 

Bezüglich der Empfehlung des Ausschussesr Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, den letzten Satz zu streichen, werden keine Einwände vorgebracht.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei ausgewählten Tiefbaumaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam eine ökologische Baubegleitung bei Straßenausbau- bzw. -umbaumaßnahmen einzuführen.

Die Maßnahmen werden jeweils im Rahmen der Vorstellung von Straßenbauvorhaben im Vorfeld der Haushaltsberatungen im SB-Ausschuss festgelegt.

Dabei sind als Richtlinien und Regeln zur Durchführung einer ökologischen Baubegleitung mehrere Quellen (BNatSchG, PBaumSchVO, RAS- LP 4, ZTV- Baumpflege, DIN 18920, etc.) zu beachten.

Die fachgerechte Anwendung dieser Regeln und ihre korrekte Durchführung sollte durch (ö.b.u.v.) Sachverständige sichergestellt werden. Dabei sind Angaben zur Vitalität, Verkehrssicherung, Erhaltungswürdigkeit und zu Kostenvergleichen vor einem Fällantrag grundsätzlich dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umwelt und ländliche Entwicklung (KOUL) zum Einvernehmen vorzulegen.

Ziel einer ökologischen Baubegleitung ist der Erhalt von Bäumen oder des Alleecharakters von Straßen unter Berücksichtigung der notwendigen Belange der Baumaßnahmen. Dazu ist ein Maßnahmenpaket erforderlich, welches den Akteuren ein fachgerechtes Vorgehen ermöglicht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen