22.05.2012 - 3.3 Bebauungsplan SAN - P 12 "Blöcke 17 Nord und 23...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) stellt die Vorlage vor und verweist u.a. darauf, dass sich die Festsetzungen seit dem Auslegungsbeschluss nicht verändert haben.

 

 

Auf Nachfrage von Frau Hünecke wird erläutert, dass mit dem Textbebauungsplan ausdrücklich keine Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen werden.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan SAN – P 12 „Blöcke 17 Nord und 23 Sü entschieden (s. Anlage 2).

 

2.  Der Bebauungsplan SAN – P 12 „Blöcke 17 Nord und 23 Sü wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 1).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

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Anlagen zur Vorlage