06.06.2012 - 5.10 Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt Süd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 36-3 „Speicherstadt Sü ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 36-3 „Speicherstadt Sü ist aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße (Beschlussfassung DS 03/SVV/0603) herauszulösen (siehe Anlage 2).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen