12.06.2012 - 3.1 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer betont, dass noch zwei wesentliche Punkte offen sind. Dabei verweist er auf die 2 Änderungsanträge aus vorangegangenen Sitzungen. Bzgl. der Bebauung der Fläche WA 3 nimmt er Bezug auf schriftliche Aussagen aus dem Jahr 2009, worin die Fläche als Spielfläche vorzuhalten ist. Ebenso sieht er noch Klärungsbedarf zur rechtl. Auslegung der Spielplatzsatzung. Er empfiehlt dem ergänzten Änderungsantrag von Herrn Jäkel aus der Sitzung vom 17.4.12 zuzustimmen.

Hinsichtlich der Verkehrsberuhigung erinnert Herr Heuer an seine Bitte vom 8.5.12 bzgl. der Ausreichung des Urteils zur Ribbeckstraße.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) bedauert, dass die Ausreichung des Urteils bisher nicht erfolgt ist und sagt die kurzfristige Übermittlung zu.

Herr Goetzmann greift die im Jahr 2008/2009 geführte Konsensdiskussion auf.

Innerhalb des Konsensverfahrens sind Lösungsansätze in Aussicht gestellt worden. Es wurde festgestellt, dass ein Konsens jedoch nicht zustande gekommen ist. Im Gegenteil; es hat verschiedene Klageverfahren, die gerichtlicher Klärung bedurften, gegeben.

Als Konsequenz im Hinblick auf die Entwicklungsmaßnahme macht Herr Goetzmann deutlich, dass die Untersetzung nicht mit kommunalwirtschaftlichen Mitteln möglich ist.

Die Fragen, die die Abwägung betreffen, sind planungsrechtliche Entscheidungen (hoheitlich bei der Stadtverordnetenversammlung) sowie verkehrsrechtliche Angelegenheiten (hoheitlich bei der Straßenverkehrsbehörde).

Abschließend fasst Herr Goetzmann zusammen, dass die gewünschten Einschränkungen an dieser Stelle zu Lasten anderer Stellen in der Entwicklungsmaßnahme gehen.

 

 

Herr Jäkel berichtet, dass der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung dem v.g. Antrag einschließlich folgender Ergänzung „Das gesamte B-Plangebiet ist als verkehrsberuhigt auszuweisen und entsprechend zu beschildern.“ mit 6/0/2 gefolgt ist.

 

 

Herr Klipp weist darauf hin, dass seinerzeit bei den Konsensgesprächen die Ausweisung einer „nicht überbaubaren Grundstücksfläche“ anstelle des WA 3 in Aussicht gestellt wurde. Nun solle über den (nicht zustande gekommenen) Konsensvorschlag einseitig hinausgegangen und eine Spielplatzfläche festgesetzt werden. Er empfiehlt das zu ändern, weil ansonsten neben dem Einnahmeverlust für das Treuhandvermögen (Grundstück) auch bisher nicht kalkulierte Mehrkosten (Spielplatz) anfallen.

 

Zur formalen Seite gibt Herr Goetzmann den Hinweis, dass in dem Falle, dass den Änderungsanträgen gefolgt wird, der Satzungsbeschluss nicht gefasst werden könne, d.h. der 2. Punkt wegfallen müsse.

Zur Frage der Auswirkungen auf die Kosten berichtet Herr Goetzmann, dass mit den Änderungsanträgen nur eine Richtungsentscheidung erfolgt. Das Planbild entsteht noch nicht. Die veränderte Planfassung mit dem Auslegungsbeschluss wird vorbereitet und Aussagen in Umsetzung des Beschlusses mit der nächsten Beschlussvorlage gemacht werden.

 

 

Nach Äußerungen verschiedener Ausschussmitglieder erfolgt die Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Jäkel:

Der Beschlusstext wird ergänzt um:

Im Plangebiet wird ein Baufeld westlich der Schmiedegasse und nördlich vom Bestandsgebäude entfernt.

Im als „Allgemeines Wohngebiet“ gekennzeichneten Abschnitt WA 3 ist zwischen den Gemeinschaftsstellplätzen GSt2 und GSt1 ein Bereich mit Aufenthaltsqualität im Sinne der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vorzusehen.

Das gesamte B-Plangebiet ist als verkehrsberuhigt auszuweisen und entsprechend zu beschildern.

Abstimmung: 8/0/2

 

Hinweis der Verwaltung als Folge des v.g. Antrages – Streichung des ursprünglichen Punktes 2:

Abstimmung: 7/0/3

 

 

Der entsprechend geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“ ( Anlage 3)

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“ wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (Anlage 1 und 2).

 

 

2.      Im Plangebiet wird ein Baufeld westlich der Schmiedegasse und nördlich vom Bestandsgebäude entfernt.

Im als „Allgemeines Wohngebiet gekennzeichneten Abschnitt WA 3 ist zwischen den Gemeinschaftsstellplätzen GSt2 und GSt1 ein Bereich mit Aufenthaltsqualität im Sinne der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vorzusehen.

Das gesamte B-Plangebiet ist als verkehrsberuhigt auszuweisen und entsprechend zu beschildern.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2

 

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Anlagen zur Vorlage