12.06.2012 - 3.7 Baumschutz in B-Pläne...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Hüneke stellt dar, dass sie mit ihrem Antrag das Anliegen vermitteln möchte, dass der Faktor Baumschutz bei der Erstellung der Bebauungspläne entsprechende Beachtung findet bzw. ihm etwas mehr Gewicht beigemessen wird.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) macht deutlich, wie mit diesem sehr komplexen Thema umgegangen wird. Anhand von Beispielen stellt er den Konflikt dar. Es gibt Bäume, die städtebaulich bedeutsam sind und erhalten bleiben sollen. Nicht aus ökologischen Gründen, sondern weil sie an dieser Stelle städtebaulich notwendig sind. Hier erfolgt eine Festsetzung im Bebauungsplan. Baumschutz ist jedoch auch ohne Festsetzung von Bäumen in Bebauungsplänen möglich. Als Ergebnis für das gute Zusammenspiel zwischen dem Bebauungsplan auf der einen Seite und Restriktionen der Baumschutzverordnung auf der anderen Seite werden aufgrund der Beratung von Bauherren bei Bauanträgen z.B. Baumfällungen durch die Verschiebung der Baukörper im Baufenster verhindert. Als Modell dafür zeigt Herr Goetzmann den Bebauungsplan Esplanade im Bornstedter Feld. Hier gibt es eine große überbaubare Grundstücksfläche. Mit dem Konzept wurde versucht, so weit wie möglich, den Baumbestand zu erhalten.

In den Überlegungensse unterschieden werden, wo die Gründe für den Baumschutz liegen, sh. auch Bsp. in Klein-Glienicke, Am Böttcherberg.

 

Als Quintessenz hält Herr Goetzmann fest, dass es ein wichtiges Zusammenspiel zwischen den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Wirkung der Baumschutzverordnung gibt und die Orientierung in der Beratung im Gespräch erfolgt.

Herr Goetzmann bittet dem Antrag nicht zu folgen; eine Generalrevision aller Bebauungspläne ist nicht erforderlich. Das Thema Baumschutz ist gut aufgehoben.

 

 

Frau Hüneke merkt an, dass die Grünordnungspläne im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (KOUL) behandelt werden. Eine Darstellung der schützenswerten Bäume in den Bebauungsplanentwürfen sei ausreichend. Damit wäre ihrem Anliegen Genüge getan.

 

 

Herr Pfrogner verweist auf den Umweltbericht; er hält einen zusätzlichen Beschluss nicht für erforderlich. Die Diskussion sollte auf der Ebene der Behandlung des Abwägungsbeschlusses erfolgen.

 

 

Frau Hüneke hebt den Antrag mit dem Hinweis auf, dass im KOUL-Ausschuss eine besondere Vermittlung dieses Anliegens erfolgen soll.

 

 

Herr Heuer sagt dies als Vorsitzender des KOUL-Ausschusses zu.

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