12.06.2012 - 3.8 Erschließungsbeiträge für Grünanlage...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Hüneke erinnert, dass es sich hier um einen Prüfauftrag handelt, in welchem ermittelt werden soll, wo könnte es sinnvoll sein und wo nicht.

 

 

Herr Kirsch macht aufmerksam, dass Prüfaufträge zusätzliche Verwaltungskapazitäten binden.

 

 

Herr Schenke (Grün- und Verkehrsflächen) informiert, dass aus Sicht der Verwaltung eine Satzungsanpassung nicht erforderlich ist und die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Grünanlagen bereits erfolgt. Voraussetzung für die Beitragsfähigkeit von selbständigen (öffentlichen) Grünanlagen ist nach § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, dass sie nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind. Diese hat bereits für notwendige Grünanlagen in Baugebieten in der aktuellen Satzung § 2, Abs. 1 Nr. 6 Berücksichtigung gefunden. Herr Schenke informiert, dass dort wo Beitragspflicht besteht auch die Umlegung erfolgt.

 

 

Frau Hüneke bittet die Äerung von Herrn Schenke protokollarisch festzuhalten und erklärt den Antrag für erledigt.

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