19.06.2012 - 3.3 Uferwegrundstücke

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Menzel bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Krusemark (SB Recht und Grundstücksmanagement) erklärt, dass es gesetzliche Fristen bei Vorkaufsrecht gibt, die strikt einzuhalten sind. Sämtliche Vorkaufsrechte, die zur Prüfung gehen, werden genauestens notiert und betrachtet. Sie erläutert das Verfahren.

Die Befragung von Hauptausschuss bzw. Stadtverordnetenversammlung ist innerhalb dieser Frist zeitlich nicht zu schaffen. Diese Fristen können nicht verlängert werden.

 

Herr Jäkel bittet die Verwaltung, unverzüglich, vor Ablauf der Fristen die Stadtverordnetenversammlung zu informieren, sofern Grundstücke mit Uferwegen im Rahmen der Inanspruchnahme eines Vorkaufsrechts veräert werden.

 

Herr Menzel fragt, wie man mehr Klarheit darüber bekommen kann. Wie viel Geld benötigt wird, um alle Uferwegepläne zu verwirklichen.

 

Frau Krusemark erklärt, dass hier chstens über Prognosewerte kalkuliert werden kann.

 

Herr Heuer fragt, ob die Möglichkeit besteht, die Stadtverordnetenversammlung über die Fraktionen zu informieren, wenn ein Verfahren über Inanspruchnahmen von Vorkaufsrechten von Uferweggrundstücken ansteht.

 

Frau Krusemark kann sich dies vorstellen.

 

Herr Heuer unterbreitet folgenden Formulierungsvorschlag r den vorliegenden Antrag: Soweit Grundstücke, die vom Uferwegekonzept erfasst sind und die in einem B-Plan-Gebiet liegen, veräert werden sollen, wird die Stadtverordnetenversammlung (die Fraktionen) über die Inanspruchnahme eines Vorkaufsrechts unverzüglich informiert.

 

Herr Menzel übernimmt die Änderungen.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über die so geänderte Drucksache.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Soweit Grundstücke, die vom Uferwegekonzept erfasst sind und die in einem B-Plan-Gebiet liegen, veräert werden sollen, entscheidet wird die Stadtverordnetenversammlung (die Fraktionen) in eiligen Fällen der Hauptausschuss, über die Inanspruchnahme eines Vorkaufsrechts unverzüglich informiert.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            9

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0