19.06.2012 - 3.4 Systematik zur Einordnung der Straßen in Reinig...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Hönes (Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten) informiert, dass wie im KOUL-Ausschuss am 24.05.2012 vereinbart, am 04.06.2012 eine Beratung zur Systematik zur Einordnung der Potsdamer Straßen in die entsprechenden Reinigungsklassen stattgefunden hat. Im Ergebnis der Beratung wurde das Straßenverzeichnis überarbeitet und allen Ausschussmitgliedern zusammen mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Die vorgeschlagenen Reinigungsklassen 4 und 5 werden in einer Reinigungsklasse 4 mit 4wöchentlichem Zyklus zusammengefasst und beinhalten alle Magistralen und Erschließungsstraßen.

Alle Straßen, die keine Pflasterstraßen sind und an denen keine Beparkung oder sonstige Dinge gegen eine ausschließlich maschinelle Reinigung sprechen, werden in einer Reinigungsklasse 5 zusammengefasst und ebenfalls 4wöchentlich gereinigt.

 

Herr Rietz bestätigt, dass es in der Arbeitsgruppe zu den Reinigungsklassen 1 bis 4 Konsens gab. Er weist darauf hin, dass nach dem vorliegenden System Straßen, die bisher durch die Anlieger gereinigt wurden, jetzt durch die Stadt gereinigt werden sollen, obwohl es bisher keine Beschwerden gab. Ziel sollten es aus seiner Sicht saubere Straßen sein. Gewachsene Wohngebiete können nicht mit Neubaugebieten verglichen werden. Der Verschmutzungsgrad der Straße hängt maßgeblich vom Fußngerverkehr ab.

 

Frau Müller-Preinesberger erinnert daran, dass die Straßenreinigungsgebührensatzung einem Gesetzescharakter entspricht. Sie muss eine Kalkulierbarkeit und Vergleichbarkeit aufweisen. Dazu muss eine Kategorisierung der Straßen vorgenommen werden. Die Satzung muss nachvollziehbar sein und dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen, um auch gerichtsfest zu sein. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde mit den Sitzungsunterlagen ausgereicht.

 

Herr Jäkel macht deutlich, dass seiner Meinung nach Einigkeit darin bestand, dass es möglich sein darf, das System neu aufzustellen. Es gab keine Einigkeit darüber, dass in gesamten Stadtteilen Straßen aus der Reinigung heraus genommen sind. Es sollte versucht werden, einen Konsens in Übereinstimmung mit der überwiegenden Anzahl der Anwohner zu finden.

Er bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Straßenreinigungssatzung 2013 einen Entwurf nach folgender Systematik zu erarbeiten und bis spätestens im Oktober 2012 dem KOUL-Ausschuss vorzulegen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind zu prüfen und ein Entwurf der Gebührensatzung ist zum gleichen Termin vorzulegen.“

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass man sich jetzt in derselben Situation befindet, wie bisher. Es ist rechtlich nicht möglich, dass einige Straßen einer Kategorie in der einen Reinigungsklasse und andere Straßen der selben Kategorie in einer anderen Reinigungsklasse eingeordnet sind. Es muss eine Gleichbehandlung erfolgen Die Satzung muss nachvollziehbar sein. Dementsprechend müssen auch alle Anliegerstraßen gleich behandelt werden. Deshalb können gebühren- und satzungsrechtlich nicht einzelne Straßen aus einer Reinigungsklasse herausgenommen werden.

 

Herr Heuer bittet, zu den Reinigungsklassen 5 und 6 keine Einzelstraßendebatte zu führen. Die Einordnung erfolgte nach sachlichen Gesichtspunkten und ist in vorbildlicher Art und Weise dargestellt. Er könne sich lediglich vorstellen, die Anliegerstraßen vollständig von RK 5 in RK 6 zu nehmen. Abschließend bittet er, das vorgeschlagene System auch gemeinsam durchzuhalten.

 

Herr Jäkel ist der Auffassung, dass das System der letzten Jahre beibehalten und nur in begründeten Fällen abgeändert werden sollte.

 

Herr Rietz macht deutlich, dass die Satzung so beibehalten bleiben soll, wie sie fünf Jahre funktioniert hat. Ihm ist nicht bekannt, dass es bisher Probleme mit der Einordnung bestimmter Straßen in eine Reinigungsklasse gab. Er bittet, einen möglichst breiten Konsens zu finden. Anschließend bittet er, folgenden Vorschlag, den er allen Ausschussmitgliedern per E-Mail zugesandt hat, als Änderungsantrag abstimmen zu lassen.

„Die von der Verwaltung vorgeschlagene Systematik dient als Orientierung für die Zuordnung von Straßen zu den Reinigungsklassen 1-5. Primat bei der Zuordnung zu den RK soll die Zielstellung haben, dass die Straßen entsprechend den Erfordernissen gereinigt werden, hierbei sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre  zugrunde zu legen.

Änderungen zwischen den RK 1-5 (Reinigung durch die Stadt) und der RK 6 (Reinigung durch die Anlieger) sollen nur dann erfolgen, wenn dies die Mehrheit der Anlieger wünscht oder die derzeitige Reinigung nicht das gewünschte Ergebnis hat. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft die SVV mit dem jährlichen Beschluss zur Straßenreinigungssatzung für das Folgejahr.“

 

Herr Kleinert fragt, ob es im ländlichen Raum eine andere Behandlung als in der Stadt gibt.

Er bittet, die Tradition, selbst zu reinigen, nicht kaputt zu machen. Hier sollte ein Kompromiss gefunden werden.

 

Frau Müller-Preinsberger betont, dass es hier um rechtliche Dinge geht, nicht um Tradition. Die Reinigung von Hauptverkehrsstraßen darf nicht auf die Anlieger übertragen werden.

 

Herr Schütt hat festgestellt, dass nach den Vorschlag der Verwaltung Straßen, die lange in Reinigungsklasse 5 eingeordnet waren, jetzt in die Reinigungsklasse 6 eingeordnet sind. Andere Straßen wurden von der Reinigungsklasse 5 in die Reinigungsklasse 4 eingeordnet.

Er fragt, wie man wieder den Zustand erreichen kann, dass die betreffende Straße wieder in die vormalige Reinigungsklasse eingeordnet wird.

 

Frau Müller-Preinesberger antwortet, dass dann beantragt werden muss, alle Anliegerstraße in Reinigungsklasse 5 einzuordnen. Ein System, in dem sich jeder optimal zugeordnet findet, gibt es nicht.

 

Herr Schütt hält den Vorschlag der Verwaltung für unschlüssig und unbefriedigend.

 

Herr Dr. Gunold macht deutlich, dass es aus seiner Sicht bei der Straßenreinigung keine Gleichbehandlung gibt.

 

Frau Müller-Preinesberger teilt mit, dass aufgrund der vielen Änderungsanträge zur Straßenreinigungssatzung viele Wiedersprüche jährlich abzuarbeiten. Es muss versucht werden ein System zu finden, bei dem es eine Vergleichbarkeit gibt.

 

Herr Heuer hält das von der Verwaltung vorgelegte Modell für nachvollziehbar und empfiehlt,  dies umzusetzen.

 

Herr Rietz hatte bisher keine Kenntnis, dass es bei der Verwaltung zu sehr vielen Widersprüchen kam.

 

Frau Hönes weist darauf hin, dass die Stadt gerügt wurde, weil es kein einheitliches System für die Reinigung der Straßen gab. Daraufhin wurde versucht, ein vernünftiges und gerechtes System zu erarbeiten.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Jäkel.

 

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Straßenreinigungssatzung 2013 einen Entwurf nach folgender Systematik zu erarbeiten und bis spätestens im Oktober 2012 dem KOUL-Ausschuss vorzulegen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind zu prüfen und ein Entwurf der Gebührensatzung ist zum gleichen Termin vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                             2

Stimmenthaltung:              1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Anschließend bittet Herr Heuer um Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Rietz.

 

Antrag:

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Systematik dient als Orientierung für die Zuordnung von Straßen zu den Reinigungsklassen 1-5. Primat bei der Zuordnung zu den RK soll die Zielstellung haben, dass die Straßen entsprechend den Erfordernissen gereinigt werden, hierbei sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre  zugrunde zu legen.

Änderungen zwischen den RK 1-5 (Reinigung durch die Stadt) und der RK 6 (Reinigung durch die Anlieger) sollen nur dann erfolgen, wenn dies die Mehrheit der Anlieger wünscht oder die derzeitige Reinigung nicht das gewünschte Ergebnis hat. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft die SVV mit dem jährlichen Beschluss zur Straßenreinigungssatzung für das Folgejahr.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                             3

Stimmenthaltung:              1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

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