12.06.2012 - 3.13 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein.

 

Diskussionsbedarf besteht nicht. Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 66 B „rdliche Gartenstadt“ 1. Änderung „Nordbereich“ (Anlage 3) wird gebilligt. 

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 66 B „rdliche Gartenstadt“ 1. Änderung „Nordbereich“ wird gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (Anlage 2).

 

3.      Die im Bebauungsplan Nr. 66 B „rdliche Gartenstadt“ 1. Änderung „Nordbereich“ integrierten örtlichen Bauvorschriften 1. bis 4.2 werden beschlossen

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

 

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Anlagen zur Vorlage